Warum dürfen Tierrettungsfahrzeuge nicht mit Sirene und Blaulicht fahren?

Warum dürfen Tierrettungsfahrzeuge im Gegensatz zu Fahrzeugen des THW oder anderen Rettungsdiensten nicht mit Sirene und Blaulicht fahren, obwohl es auch um Leben und Tod geht?

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Tierrettungsfahrzeuge besitzen keine Sonderrechte nach § 35 STVO, ebenso wie es bei staatlichen Rettungsdiensten der Fall ist. Diese Fahrzeuge dienen nicht der hoheitlichen Aufgabe der Gefahrenabwehr oder Lebensrettung. Das Fehlen von Sonderrechten bedeutet nicht, dass die Anliegen der Tiere unwichtig sind, allerdings dass die Prioritäten und Zuständigkeiten im Straßenverkehr anders verteilt sind. Obwohl es bei der Tierrettung ebenfalls um Leben und Tod gehen kann, sind diese Fahrzeuge keine klassischen Einsatzfahrzeuge wie Polizei-, Krankenwagen oder Feuerwehrfahrzeuge.

Die Verwendung von Sondersignalen kann im Straßenverkehr zu Verwirrung und Unsicherheit führen, vor allem wenn es sich um nicht-staatliche Fahrzeuge handelt. Durch die klare Definition von Sonderrechten werden potenzielle Gefahrensituationen vermieden und die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet. Tierrettungsfahrzeuge sind zwar speziell ausgestattet um Tieren in Notfällen zu helfen jedoch sie sind nicht Teil der staatlichen Gefahrenabwehrstruktur.

Es stimmt: Es sich bei Tierrettungsfahrten oft um lebensrettende Missionen handelt, aber die fehlenden Sonderrechte sind keine Abwertung der Bedeutung der Tierrettung. Es geht vielmehr darum die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten und klare Regeln im Straßenverkehr einzuhalten. Es ist wichtig · die Unterschiede zwischen verschiedenen Arten von Rettungsdiensten zu verstehen und respektieren · um eine effiziente und sichere Hilfeleistung zu gewährleisten.






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