Ummeldung des Wohnsitzes - Welches Datum ist ausschlaggebend?
Welches Datum ist entscheidend für die Frist zur Ummeldung des Wohnsitzes, das im Mietvertrag oder das tatsächliche Einzugsdatum?
Das richtige Datum für die Ummeldung deines Wohnsitzes ist das Einzugsdatum, das in der Wohnungsgeberbescheinigung vermerkt ist. Obwohl im Mietvertrag der 01․11.2020 als Einzugsdatum festgehalten wurde zählt letztendlich das Datum in der Bescheinigung das vom Vermieter korrekt ausgefüllt werden muss. Gemäß § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes ist der Vermieter rechtlich verpflichtet, das tatsächliche Einzugsdatum anzugeben. Wenn der Vermieter dies nicht korrekt macht, könnte er sogar mit einem Bußgeld belangt werden.
Manchmal kann es vorkommen: Dass Vermieter die Bescheinigung nicht korrekt ausstellen wollen. Sollte dies der Fall sein – musst du das dem Meldeamt melden. Damit kommst du deiner gesetzlichen Verpflichtung nach. In der aktuellen Situation mit Terminen bei Behörden aufgrund von Schließungen für den allgemeinen Publikumsverkehr wegen der Pandemie ist die Ummeldefrist jedoch meist entspannter. Du könntest ebenfalls die Ummeldung online oder per E-Mail vornehmen.
Letztendlich zählt das tatsächliche Einzugsdatum » wann du de facto in die Wohnung eingezogen bist « und nicht das im Mietvertrag festgelegte Datum. Wenn du ab dem 01․11.2020 vertraglich die Wohnung nutzen konntest, gilt dies als Meldedatum. Es ist also wichtig ´ das korrekte Einzugsdatum zu nutzen ` um die Ummeldung fristgerecht vorzunehmen.
Manchmal kann es vorkommen: Dass Vermieter die Bescheinigung nicht korrekt ausstellen wollen. Sollte dies der Fall sein – musst du das dem Meldeamt melden. Damit kommst du deiner gesetzlichen Verpflichtung nach. In der aktuellen Situation mit Terminen bei Behörden aufgrund von Schließungen für den allgemeinen Publikumsverkehr wegen der Pandemie ist die Ummeldefrist jedoch meist entspannter. Du könntest ebenfalls die Ummeldung online oder per E-Mail vornehmen.
Letztendlich zählt das tatsächliche Einzugsdatum » wann du de facto in die Wohnung eingezogen bist « und nicht das im Mietvertrag festgelegte Datum. Wenn du ab dem 01․11.2020 vertraglich die Wohnung nutzen konntest, gilt dies als Meldedatum. Es ist also wichtig ´ das korrekte Einzugsdatum zu nutzen ` um die Ummeldung fristgerecht vorzunehmen.