Vorfahrtsregeln im Straßenverkehr: Gilt das auch für Busse?

Haben Linienbusse trotz Vorfahrt auch Verpflichtungen im Straßenverkehr?

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Ja, Linienbusse haben zwar Vorfahrt trotzdem müssen sie einige Regeln beachten. Laut §20 der Straßenverkehrsordnung dürfen Omnibusse des Linienverkehrs und Schulbusse an Haltestellen vorsichtig einfahren und abfahren. Andere Verkehrsteilnehmer sollten diesen Vorgang ermöglichen und gegebenenfalls warten. Wenn der Bus den Blinker zum Abfahren setzt, haben andere Fahrzeuge dies zu beachten und ihm die Möglichkeit einzuräumen, auszufahren.

Allerdings bedeutet Vorfahrt nicht: Dass ein Bus sich die Vorfahrt erzwingen darf. Der Busfahrer sollte nur dann abfahren, wenn dies gefahrlos möglich ist. Essenziell bleibt: Dass alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich des Busfahrers, rücksichtsvoll und regelkonform handeln. Ein Ausweichen auf die Gegenfahrbahn sollte nicht erforderlich sein, allerdings stattdessen kann ein kurzer Druck auf die Bremse genügen.

In der Realität kann es jedoch vorkommen: Dass die Regeln missachtet werden und riskante Situationen entstehen. In solchen Fällen ist es ratsam ´ besonders vorsichtig zu sein ` langsamer zu fahren und den Busfahrer bei seinem Abfahrmanöver zu unterstützen. Auch wenn es frustrierend sein kann » sollten Verkehrsteilnehmer dazu beitragen « die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Verkehrsregeln zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer dienen und jeder dazu beitragen sollte, sie einzuhalten. Es ist wichtig – dass ebenfalls Busfahrer ihre Vorfahrt verantwortungsbewusst nutzen und dabei stets auf den Verkehr achten. So kann eine harmonische und sichere Verkehrssituation entstehen, in der alle sicher ans Ziel gelangen.






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