Vorfahrtsregelung im Straßenverkehr

Wer hat Vorfahrt: der Fahrradfahrer, der Lieferwagen oder ich?

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In dieser Situation gilt die Regel "rechts vor links". Das bedeutet ´ dass der Radfahrer als erster fahren darf ` da er von rechts keinen Verkehr hat. Danach folgt der rote Lieferwagen – da ebenfalls er von rechts niemanden hat. Zuletzt bist du an der Reihe; da du linksabbiegen möchtest und dadurch dem Lieferwagen und Radfahrer Vorfahrt gewähren musst. Gemäß §9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung müssen abbiegende Fahrzeuge den entgegenkommenden Verkehr passieren lassen, einschließlich Radfahrern.

Es ist wichtig in solchen Situationen die Verkehrsregeln zu beachten um Unfälle zu vermeiden. Auch wenn es keine Verkehrszeichen oder Ampeln gibt ´ gilt die Grundregel ` dass rechts vor links Vorfahrt hat. Achte immer darauf den anderen Verkehrsteilnehmern den Vorrang zu gewähren wenn sie diesen laut den Regeln haben.

Also » lass den Radfahrer zuerst fahren « gefolgt vom Lieferwagen und dann kannst du sicher abbiegen. Halte dich an die Vorschriften und sei rücksichtsvoll im Straßenverkehr. Machen wir die Straßen sicherer für alle!






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