Mietangebot für Jobcenter: Was muss eingereicht werden?

Was muss man beim Amt einreichen, wenn man eine WG gründen will und der WG-Partner vom Jobcenter abhängig ist? Reicht der Untermietvertrag oder muss zusätzlich ein Mietangebot eingereicht werden?

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Ohje die Sache mit dem Jobcenter kann ganz schön komplex sein, oder? Aber keine Sorge, hier wird Licht ins Dunkel gebracht! Also, du bist der Vermieter, ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft – das ist schon mal wichtig, zu diesem Zweck alles korrekt abläuft. Dein WG-Partner der vom Amt abhängig ist muss dem Jobcenter einen Entwurf des Untermietvertrages vorlegen damit dieser genehmigt werden kann.

Ein richtiger Mietvertrag zwischen dir als Hauptmieter und deinem WG-Partner als Untermieter sollte ebenfalls erstellt werden. Darin sollten Details wie Miete, Kaution Möblierung Nebenkosten und die Nutzungsvereinbarungen festgehalten sein. Den Untermietvertrag darf dein WG-Partner nicht ohne Zustimmung vom Amt unterzeichnen.

Was das Mietangebot betrifft, das vom Jobcenter gefordert wird ist dies im Grunde einfach eine formelle Aufforderung, deine Mietkonditionen für die Übernahme der Kaution und anderer Kosten durch das Jobcenter anzugeben. Du könntest also einfach eine Kopie des Untermietvertrages und vielleicht auch eine kurze Bestätigung deines Vermieters beifügen, dass er die Untervermietung erlaubt. Das sollte dem Amt alle benötigten Informationen liefern.

Wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid, sollten die finanziellen Vereinbarungen zwischen dir und deinem WG-Partner nicht auf dich als Vermieter zurückfallen. Achte darauf: Dass alles korrekt und rechtlich einwandfrei abläuft damit es keine Komplikationen mit dem Jobcenter gibt. Und falls du unsicher bist gibt es immer die Möglichkeit sich an die Verbraucherzentrale oder eine Sozialberatung zu wenden die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Gut, dass du diese Frage gestellt hast, hoffentlich kann jetzt alles reibungslos klappen!






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