Finanzielle Unterstützung in der Elternzeit

Bekommt man finanzielle Hilfe bei Elternzeit nach einem Jahr?

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Als frisch gebackener Vater im zweiten Monat seiner Elternzeit nach einem Jahr stellt sich die Frage nach weiterer finanzieller Unterstützung vom Staat. Neben dem Elterngeld gibt es zwar verschiedene Möglichkeiten wie Hartz 4 oder Wohngeld gleichwohl bringt dies ebenfalls gewisse Einschränkungen mit sich. Eine erneute Anstellung oder zumindest die Bereitschaft ´ in den Arbeitsmarkt zurückzukehren ` gehören oftmals zu den Bedingungen.

Es ist anzumerken, dass die meisten Eltern aus finanziellen Gründen maximal ein Jahr Elternzeit nehmen, da die staatlichen Leistungen in diesem Zeitraum enden. Wenn man sich jedoch dazu entscheidet für insgesamt drei Jahre zu Hause zu bleiben gilt es die finanzielle Seite selbst zu regeln.

Es gibt allerdings auch weitere Unterstützungen wie Kindergeld in Höhe von 219€ pro Monat und je nach Bundesland eventuell zusätzliche Familien- oder Krippengelder. Ein Beispiel dafür ist Bayern das zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat eine Förderung von 250€ Familiengeld und auch 100€ Krippengeld für Kinder in der KiTa bietet.

Insgesamt gibt es also verschiedene Möglichkeiten um finanzielle Hilfe während der Elternzeit zu erhalten. Es ist wichtig sich über die verschiedenen Optionen zu informieren und abzuwägen was am besten zu den individuellen Bedürfnissen und der Situation passt.






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