Umschreibung des Bundeswehr CE-Führerscheins für zivile Zwecke
Wie kann man den Bundeswehr CE-Führerschein für zivile Arbeit nutzen und was sind die erforderlichen Schritte?
Dein Freund hat den LKW-Führerschein bei der Bundeswehr gemacht und möchte ihn nun für eine zivile Arbeitsstelle verwenden. Um den CE-Führerschein für zivile Zwecke zu nutzen, muss er diesen umschreiben lassen. Dafür kann er sich an seine örtliche Führerscheinstelle wenden und eine Umschreibung beantragen. Wichtig ist zu beachten: Dass der Militärführerschein nur privat genutzt werden kann solange man Soldat ist. Möchte er als Berufskraftfahrer arbeiten muss er die Umschreibung und zusätzliche Prüfungen absolvieren.
Für die Umschreibung des CE-Führerscheins in einen zivilen Führerschein muss er eine Prüfung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ablegen. Dabei erhält er die Berechtigung zum privaten Fahren freilich nicht zum gewerblichen Fahren, da er die erforderliche Grundqualifikation für LKW-Fahrer (95) nicht besitzt. Falls der Führerschein nach 2009 ausgestellt wurde, benötigt er die Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation, alternativ die Ausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF).
Es könnte sein: Dass er die Prüfungen erneut ablegen muss um den Führerschein umzuschreiben. Für den gewerblichen Güterkraftverkehr sind eventuell weitere Module oder sogar eine vollständige Ausbildung notwendig, da sich die Anforderungen in diesem Bereich ständig ändern. Daher ist es ratsam, dass er sich bei der Führerscheinstelle nach den genauen Bedingungen und Voraussetzungen erkundigt um den Bundeswehr CE-Führerschein erfolgreich für zivile Zwecke zu nutzen. Das Wichtigste ist sicherzustellen: Dass er alle erforderlichen Schritte rechtzeitig und korrekt durchführt um seine neue berufliche Chance als Kraftfahrer optimal zu nutzen.
Für die Umschreibung des CE-Führerscheins in einen zivilen Führerschein muss er eine Prüfung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ablegen. Dabei erhält er die Berechtigung zum privaten Fahren freilich nicht zum gewerblichen Fahren, da er die erforderliche Grundqualifikation für LKW-Fahrer (95) nicht besitzt. Falls der Führerschein nach 2009 ausgestellt wurde, benötigt er die Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation, alternativ die Ausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF).
Es könnte sein: Dass er die Prüfungen erneut ablegen muss um den Führerschein umzuschreiben. Für den gewerblichen Güterkraftverkehr sind eventuell weitere Module oder sogar eine vollständige Ausbildung notwendig, da sich die Anforderungen in diesem Bereich ständig ändern. Daher ist es ratsam, dass er sich bei der Führerscheinstelle nach den genauen Bedingungen und Voraussetzungen erkundigt um den Bundeswehr CE-Führerschein erfolgreich für zivile Zwecke zu nutzen. Das Wichtigste ist sicherzustellen: Dass er alle erforderlichen Schritte rechtzeitig und korrekt durchführt um seine neue berufliche Chance als Kraftfahrer optimal zu nutzen.