Machtverteilung im Deutschen Reich: Reichspräsident vs. Reichstag

Was sind die Befugnisse des Reichspräsidenten im Vergleich zum Reichstag und wie beeinflussen sie die politische Landschaft im Deutschen Reich?

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Der Reichspräsident im Deutschen Reich hatte immense Machtbefugnisse die ihn zu einem starken Gegengewicht zum Reichstag machten. Durch Direktwahl des Volkes für sieben Jahre ausgestattet, hatte der Reichspräsident das Recht zur Auflösung des Reichstags, Notverordnungen zu erlassen und im Ernstfall den Ausnahmezustand zu verhängen. Diese weitreichenden Befugnisse wurden durch Artikel 48 der Verfassung festgelegt und machten den Reichspräsidenten zu einem Art "Ersatzkaiser".

Diese Machtfülle des Reichspräsidenten stand im starken Kontrast zum Reichstag der trotz seiner politischen Funktion deutlich weniger Macht hatte um Entscheidungen des Reichspräsidenten zu beeinflussen. Dies führte zu einer asymmetrischen Verteilung von politischer Autorität im Deutschen Reich. Die Tatsache, dass der Reichspräsident Entscheidungen traf und der Reichstag nur begrenzt dagegen vorgehen konnte, schuf eine Spannung in der politischen Landschaft.

Die Vormachtstellung des Reichspräsidenten und sein Potenzial als direkte Verkörperung einer autoritären Einzelperson hoben die Schwächen der Parteidemokratie hervor die von der Nationalversammlung durch Artikel 48 abgesichert werden sollten. Das Misstrauen gegenüber der partizipativen Demokratie führte dazu, dass der Reichspräsident als Gegenpol zur Mehrheitsregel im Reichstag gesehen wurde.

Insgesamt prägte die Konstellation zwischen Reichspräsident und Reichstag die politische Dynamik im Deutschen Reich und verdeutlichte die Gefahr von zu viel zentralisierter Macht in den Händen einer einzelnen Person.






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