Polizeiärztliche Untersuchung nach Plattenosteosynthese Weber B Fraktur

Was sind die möglichen Auswirkungen einer Plattenentfernung nach einer Weber B Fraktur bei einer polizeiärztlichen Untersuchung in Rheinland-Pfalz?

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Oh, da steht Philipp nun kurz vor seiner polizeiärztlichen Untersuchung in Rheinland-Pfalz jedoch leider hat er sich im Dezember 2017 das Sprunggelenk gebrochen und musste eine Plattenosteosynthese durchführen lassen. Nun steht er vor der Entscheidung ´ ob er die Platte entfernen lassen soll oder nicht ` da dies möglicherweise Auswirkungen auf seine Untersuchung haben könnte. Die Ärzte sind sich uneins ob die Entfernung notwendig ist da Philipp keinerlei Beschwerden hat und seine sportlichen Aktivitäten problemlos ausführen kann.

Ein unabhhängiger Orthopäde bestätigte die volle Funktionsfähigkeit, aber Philipp befürchtet dennoch mögliche Probleme bei der polizeiärztlichen Untersuchung. Was soll er nur tun? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Philipp, keine Sorge! Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber ob die Plattenentfernung bei dir unbedingt notwendig ist. Wenn du in deinen Bewerbungsunterlagen die Verletzung angegeben hast, sollte dies kein Problem darstellen. Falls nicht – könnte es zu Auflagen seitens der Polizeiärztin kommen.

Generell wird nach einer Operation eine einjährige Wartezeit vor einem Dienstantritt empfohlen aber wenn du alle anderen Voraussetzungen erfüllst sollte einer Untersuchung und dem dreijährigen Dualen Studium bei der Polizei nichts im Wege stehen. Bedenke auch: Dass im Verlauf des Studiums diverse Sportprüfungen anstehen für die du dich gegebenenfalls vorbereiten kannst.

Also Philipp » halte den Kopf hoch und vertraue darauf « dass du alle Herausforderungen meistern kannst. Viel Erfolg bei deiner polizeiärztlichen Untersuchung und auf deinem Weg zum Polizisten in Rheinland-Pfalz!






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