Arbeitslosengeld rückwirkende Nachzahlung - Was erwartet der Antragsteller?

Wird das Arbeitslosengeld rückwirkend ausgezahlt und mit welcher Höhe kann der Antragsteller rechnen, der aufgrund von Mobbing von selbst gekündigt hat und sich erst im April arbeitslos gemeldet hat?

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Nachdem der Antragsteller sich im April arbeitslos gemeldet hat, kann er mit einer rückwirkenden Auszahlung des Arbeitslosengeldes rechnen. Allerdings wird er mit einer Sperrzeit von insgesamt 13 Wochen konfrontiert sein, aufgrund seiner Eigenkündigung zum 31․12.2019 und der verspäteten Arbeitslosmeldung. Die Sperrzeit wegen Eigenkündigung beläuft sich auf 12 Wochen, während die verspätete Arbeitslosmeldung eine zusätzliche Woche Sperrzeit auslöst.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird voraussichtlich zwischen 60 bis 67 seines letzten Nettogehalts liegen. Zur genauen Berechnung kann der Antragsteller das Selbstberechnungsprogramm der Arbeitsagentur nutzen. Es ist wichtig zu beachten · dass die Sperrzeit von insgesamt 13 Wochen bedeutet · dass er in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld erhalten wird.

Trotz der Herausforderungen die durch Mobbing und die unglückliche Arbeitsplatzsituation entstanden sind zeigt sich eine positive Perspektive da der Antragsteller bereits Vorstellungsgespräche in Aussicht hat und optimistisch in die Zukunft blickt. Es ist wichtig: Dass er alle erforderlichen Unterlagen für den Antrag zusammengetragen hat und diesen online gestellt hat um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Insgesamt zeigt sich, dass die rückwirkende Nachzahlung des Arbeitslosengeldes zwar aufgrund der Sperrzeit verzögert wird jedoch dennoch eine finanzielle Hilfe in Aussicht stellt, sobald die Sperrzeit abgelaufen ist. Der Antragsteller kann sich darauf freuen bald wieder auf festen Boden zu stehen und neue berufliche Möglichkeiten zu erkunden.






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