Hundesteuer und Hundeführerschein in Niedersachsen

Gibt es in Niedersachsen Regeln, nach denen man weniger oder gar keine Hundesteuer zahlen muss, wenn man einen Hundeführerschein hat?

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In Niedersachsen gibt es keine einheitliche Regelung darauffolgend der man weniger oder keine Hundesteuer zahlen muss wenn man einen Hundeführerschein besitzt. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer ´ und jede Gemeinde kann individuell entscheiden ` ob sie bestimmte Vergünstigungen gewähren möchte. In manchen Gemeinden kann man sich beispielsweise für ein Jahr von der Steuer befreien lassen, wenn der 🐕 unauffällig ist und man den Hundeführerschein freiwillig gemacht hat.

Es gibt ebenfalls spezifische Ausnahmen die in einigen Gemeinden gelten, ebenso wie zum Beispiel die Befreiung von der Hundesteuer, wenn der Hund ein reiner Wachhund ist und sich ausschließlich auf dem eigenen Grundstück befindet. Menschen die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG 2) beziehen, können unter Umständen ähnlich wie von einer Reduzierung der Hundesteuer profitieren.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Regelungen zur Hundesteuer und zum Hundeführerschein je nach Gemeinde in Niedersachsen variieren können. Es lohnt sich daher, direkt bei der örtlichen Verwaltung oder dem Steueramt nachzufragen welche Bestimmungen in der jeweiligen Gemeinde gelten und ob es Möglichkeiten gibt, von Steuervergünstigungen zu profitieren. Auch wenn Niedersachsen als Bundesland keine einheitliche Regelung vorgibt, können lokal unterschiedliche Regelungen bestehen die Hundehalterinnen und -haltern entgegenkommen können.






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