Fragwürdige Zahnarztrechnung - Wie gerechtfertigt sind die Kosten?
Ist es gerechtfertigt, dass eine Zahnärztin höhere Faktoren in der Rechnung abgerechnet hat als im Kostenvoranschlag angegeben, obwohl keine besonderen Komplikationen aufgetreten sind?
Wenn man mit einer Zahnarztrechnung konfrontiert wird die weit über dem ursprünglichen Kostenvoranschlag liegt, kommen schnell Zweifel an der Abrechnung auf. Vor allem – wenn keine ersichtlichen Komplikationen während der Behandlung aufgetreten sind. In solchen Fällen ist es wichtig die Positionen auf der Rechnung ebendies zu überprüfen und zu verstehen, ebenso wie die Kosten zustande kommen.
In diesem konkreten Fall wirken die Argumente der Zahnärztin: Dass sich die Faktoren nach den Schwierigkeiten Umständen und dem Zeitaufwand richten, etwas fragwürdig. Denn normalerweise sollte die benötigte Zeit für die Behandlung im Kostenvoranschlag bereits berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass eine angestellte Zahnärztin ohne Doktortitel die Behandlung durchgeführt hat könnte ähnlich wie zu Verwirrung beitragen vor allem wenn im Vorfeld etwas anderes vereinbart wurde.
Die Begründung, dass eine Teilkrone teurer ist da weiterhin gesundes Material vom Zahn stehen bleibt mag technisch korrekt sein jedoch wirft dennoch Fragen auf, besonders wenn ursprünglich eine Vollkrone geplant war. Auch die angeblichen unvorhergesehenen Schwierigkeiten wie eine schwer zugängliche Position des Zahnes ´ die schon vorher bekannt war ` erscheinen zweifelhaft.
Es ist immer ratsam bei solchen Verwirrungen eine unabhhängige Meinung einzuholen exemplarisch von einem Gutachter. Zudem kann es hilfreich sein – sich an die Versicherung zu wenden und das weitere Vorgehen zu besprechen. Wenn die Kosten nicht gerechtfertigt erscheinen ist es wichtig, dies zu klären um keine unnötigen Ausgaben zu tätigen.
Insgesamt zeigt dieser Fall, dass es wichtig ist wie Patient/in in solchen Situationen kritisch zu hinterfragen und sich nicht scheu zu sein, darauffolgend Erklärungen zu fragen. Man sollte sich nicht scheuen, seine Rechte als Patient/in geltend zu machen und eventuell professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In diesem konkreten Fall wirken die Argumente der Zahnärztin: Dass sich die Faktoren nach den Schwierigkeiten Umständen und dem Zeitaufwand richten, etwas fragwürdig. Denn normalerweise sollte die benötigte Zeit für die Behandlung im Kostenvoranschlag bereits berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass eine angestellte Zahnärztin ohne Doktortitel die Behandlung durchgeführt hat könnte ähnlich wie zu Verwirrung beitragen vor allem wenn im Vorfeld etwas anderes vereinbart wurde.
Die Begründung, dass eine Teilkrone teurer ist da weiterhin gesundes Material vom Zahn stehen bleibt mag technisch korrekt sein jedoch wirft dennoch Fragen auf, besonders wenn ursprünglich eine Vollkrone geplant war. Auch die angeblichen unvorhergesehenen Schwierigkeiten wie eine schwer zugängliche Position des Zahnes ´ die schon vorher bekannt war ` erscheinen zweifelhaft.
Es ist immer ratsam bei solchen Verwirrungen eine unabhhängige Meinung einzuholen exemplarisch von einem Gutachter. Zudem kann es hilfreich sein – sich an die Versicherung zu wenden und das weitere Vorgehen zu besprechen. Wenn die Kosten nicht gerechtfertigt erscheinen ist es wichtig, dies zu klären um keine unnötigen Ausgaben zu tätigen.
Insgesamt zeigt dieser Fall, dass es wichtig ist wie Patient/in in solchen Situationen kritisch zu hinterfragen und sich nicht scheu zu sein, darauffolgend Erklärungen zu fragen. Man sollte sich nicht scheuen, seine Rechte als Patient/in geltend zu machen und eventuell professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.