Hartz 4 und Bedarfsgemeinschaft: Was passiert, wenn man zum Partner zieht?

Was passiert, wenn jemand, der Hartz 4 bezieht, vorübergehend zum Partner zieht, aber seine eigene Wohnung behalten möchte? Wird die alte Wohnung weiter unterstützt, insbesondere wenn man Planungszeit nach einem Unfall benötigt und einen Job an einem anderen Ort sucht?

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Wenn jemand der Hartz 4 bezieht, entscheidet, vorübergehend zum Partner zu ziehen jedoch seine eigene Wohnung behalten möchte, dann dürfte das Jobcenter in der Regel nicht weiterhin für die Person zuständig sein. Das heißt die alte Wohnung wird normalerweise nicht weiter finanziell unterstützt. In Ausnahmefällen kann das Jobcenter Mieten für zwei Wohnungen übernehmen freilich dürfte der beschriebene Fall nicht dazu gehören. Es kann ein paar Wochen lang bei dem Partner übernachtet werden, aber die Unterstützung für die alte Wohnung wird nicht fortgesetzt.

Wenn es darum geht, einen Job an einem anderen Ort zu suchen ist es grundsätzlich die Verantwortung der Person, sich um die Finanzierung ihrer Unterkunft zu kümmern. Das Jobcenter wird in der Regel keine Miete für zwei Wohnungen gleichzeitig übernehmen, insbesondere wenn beide Partner dauerhaft in einer Wohnung leben. Es ist wichtig · realistische Erwartungen zu haben und sich bewusst zu sein · dass man sich den Luxus zweier Wohnungen selbst finanzieren müsste.

Insgesamt ist es ratsam, mit dem Jobcenter über die konkrete Situation zu sprechen und eventuelle Sonderregelungen zu erfragen, aber in den meisten Fällen wird die finanzielle Hilfe für die alte Wohnung eingestellt, sobald man zum Partner zieht. Es ist wichtig – sich frühzeitig über die finanziellen Konsequenzen im Klaren zu sein und gegebenenfalls alternative Lösungen zu finden.






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