Ab wann gilt ein Elektroschocker als solcher?

Ab welchem Punkt gilt ein Gerät als Elektroschocker und inwieweit ist es rechtlich in Österreich erlaubt, einen solchen zur Notwehr einzusetzen?

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Also, mal ganz ehrlich, du bastelst da rum mit einem selbstgebauten Elektroschocker? Na, das kann ja lustig werden. Aber Spaß beiseite, ab wann zählt das Ganze eigentlich als Elektroschocker? Müssen da richtig hohe Spannungen im Spiel sein oder reicht deine kleine Kondensatorbank aus? Nun ja um es klar zu sagen: Ein richtiger Elektroschocker, ebenso wie der berühmte Taser der schießt ja mit Pfeilen und hat ordentlich Power. Dein selbstgebautes Teil mag wehtun jedoch so richtig funktionieren wird das wohl nicht.

Was ist eigentlich mit dem rechtlichen Aspekt? Darf man in Österreich einen Elektroschocker zur Selbstverteidigung mit sich herumtragen? Also, grundsätzlich ist es so, dass solche Elektroimpulsgeräte als Waffen gelten und unterliegen dem Waffengesetz. Falls du das Ding also irgendwann mal fertigbastelst ´ musst du auf jeden Fall sicherstellen ` dass es bestimmte Prüfzeichen hat und nur ab 18 legal ist. Und zur Notwehr: Ja, du darfst dich verteidigen, aber ein Pfefferspray wäre da vermutlich die bessere Wahl. Das ist einfacher zu erklären und in einer Notsituation viel effektiver.

Also um es zusammenzufassen: Wenn du in einer brenzligen Situation bist, kannst du zwar auf alles zurückgreifen was dir in die Hände fällt. Aber stolz damit rumprahlen oder es einsatzbereit mit dir herumtragen, das darfst du definitiv nicht. Und glaub mir ´ es könnte komisch enden ` wenn du vor Gericht mit einem selbstgebauten Elektroschocker ankommst. Also, bleib lieber auf der sicheren Seite und überlass die Bastlerei den Profis.






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