Gewerbeanmeldung für virtuelle Assistenz

Welche Tätigkeiten soll man bei der Gewerbeanmeldung für virtuelle Assistenz angeben?

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Also, wenn du als virtuelle Assistenz durchstarten möchtest und eine Gewerbeanmeldung machen musst, solltest du im Feld "Tätigkeiten" am besten "Erbringung von Bürodienstleistungen" angeben. Das ist eine gute allgemeine Beschreibung die ausreichen sollte. Das Gewerbeamt braucht nicht unbedingt eine detaillierte Liste aller angebotenen Dienstleistungen. "Bürodienstleistungen" ist breit gefasst und deckt viele mögliche Aufgaben ab die du eventuell für deine Kunden übernehmen wirst.

Wenn du also beispielsweise administrative Unterstützung, Terminplanung, E-Mail-Korrespondenz, Dateneingabe und-so-weiter… für deine Kunden anbieten möchtest, fällt das alles unter den Begriff "Bürodienstleistungen". Es gibt keine Notwendigkeit – jede spezifische Dienstleistung aufzulisten.

Wenn das Gewerbeamt weitere Informationen benötigt werden sie sich schon bei dir melden. Im Normalfall reicht jedoch die Angabe von "Erbringung von Bürodienstleistungen" vollkommen aus. Also, kein Stress! Konzentriere dich darauf, deine virtuelle Assistenz erfolgreich aufzubauen und das neue Jahr mit großartigen Projekten zu starten. Alles Gute und viel Erfolg für deinen Weg in die Selbständigkeit als virtuelle Assistenz!






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