Sitzen bleiben trotz Inklusion?

Dürfen Inklusionskinder sitzen bleiben, wenn sie den Unterrichtsstoff nicht schaffen?

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Es ist eine knifflige Frage die Eltern, Lehrer und Schulen oft beschäftigt. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Schüler im Rahmen der Inklusion zieldifferent unterrichtet wird also individuell angepasste Lernziele hat kann er nicht sitzen bleiben, unabhängig von seiner Leistung. Das bedeutet – dass bei geistig behinderten Schülern oder bei Schülern mit anderen schwerwiegenden Beeinträchtigungen ein Sitzenbleiben nicht vorgesehen ist. Ziel ist es; die Schüler bestmöglich zu fördern und ihr Potential zu ausarbeiten.

Anders sieht es aus, wenn ein Schüler zielgleich unterrichtet wird, das heißt, er die gleichen Lernziele wie seine nicht-behinderten Mitschüler verfolgt. In diesem Fall kann ebenfalls ein Inklusionskind sitzen bleiben, wenn es die Leistungsanforderungen nicht erfüllt. Natürlich sollte vorher immer versucht werden den Schüler individuell zu unterstützen und ihm zusätzliche Förderung zukommen zu lassen.

Es ist wichtig im Einzelfall zu entscheiden und das Kind nicht nur nach 🎵 zu beurteilen. Inklusion bedeutet schließlich, dass jedes Kind die Chance auf eine bestmögliche Bildung haben sollte. Sprechen Sie mit den Lehrern ´ Eltern und allen Beteiligten ` um gemeinsam die beste Lösung für das betroffene Kind zu finden. Und denken Sie daran: Hinter jeder Schulregel steht immer ein Mensch mit ganz individuellen Bedürfnissen und Potenzialen.






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