Mietzahlung in Zeiten der Corona-Krise: Was gilt wirklich?

Kann man als Mieter aufgrund der Corona-Krise die Miete pausieren, ohne gekündigt zu werden?

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Grundsätzlich muss die Miete weiterhin bezahlt werden, ebenfalls in Zeiten der Corona-Krise. Allerdings hat der Bundestag beschlossen, dass Mieter die durch die Pandemie in finanzielle Notlagen geraten vorerst für drei Monate nicht gekündigt werden dürfen wenn sie dies glaubhaft machen können. Hierfür muss beispielsweise eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Die Miete wird in diesem Fall lediglich gestundet und muss innerhalb von zwei Jahren nachgezahlt werden. Dies gilt auch für nicht gezahlte Stromrechnungen.

Passt auf : Dass die Regelung nur für Mieter gilt die nachweisen können, dass sie aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, exemplarisch durch Jobverlust oder Kurzarbeit. Die ursprüngliche Miete wird also nicht erlassen allerdings lediglich aufgeschoben und muss zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden.

Für Unternehmen gelten etwas andere Regelungen da sie argumentieren können: Dass ihre Geschäftsgrundlage aufgrund der Krise entfallen ist. Ein spezieller Hilfsfonds wurde ins Leben gerufen um kleinen und finanzschwachen Unternehmen unter die Arme zu greifen. Es ist jedoch kritisch zu betrachten ebenso wie einige Unternehmen wie beispielsweise Adidas diese Hilfe in Anspruch nehmen auch wenn sie in der Vergangenheit hohe Gewinne erzielt haben.

Insgesamt ist es wichtig die individuellen Gegebenheiten zu prüfen und identisch zu handeln. Die Maßnahmen gelten als vorübergehende Stütze für jene die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind, ohne dass gleichzeitig die Lasten auf Dauer auf Vermieter oder die Gesellschaft abgewälzt werden.






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