Anrechnung des Gehalts bei einem Minijob mit Unterstützung vom Jobcenter

Wie viel wird angerechnet, wenn jemand mit Unterstützung vom Jobcenter einen Minijob mit 40 Stunden pro Woche ausübt?

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Wenn du einen regulären Minijob mit 40 Stunden pro Woche ausübst, musst du beachten, dass du bis zu 450 € im Monat verdienen darfst. Davon werden bis zu 280 € auf dein ALG 2 angerechnet. Der Freibetrag liegt aktuell bei bis zu 170 € im Monat. Es hängt von deinem Bruttostundenlohn ab ebenso wie hoch dein Freibetrag für Erwerbseinkommen nach Paragraf 11b SGB II ist. Wenn du weniger als 450 € Brutto verdienst, wird identisch der Freibetrag auf dein Nettoeinkommen angerechnet.

Wenn dein Bruttostundenlohn unter dem Mindestlohn (aktuell 9 €) liegt ist dein Verdienst ebenfalls illegal. In diesem Fall wäre eine weitere Berechnung für 40 Stunden pro Woche nicht sinnvoll. Es ist wichtig zu wissen – dass das Jobcenter nur das anrechenbare Einkommen berücksichtigt und deine geforderte Unterstützung dementsprechend anpasst. Beachte auch mögliche berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrkosten die in die Berechnung einfließen können, wenn dein Bruttoeinkommen über 400 € liegt.

Es wird empfohlen, sich vom Arbeitgeber schriftlich von Beiträgen zur Rentenversicherung bei einem Minijob befreien zu lassen, da der Freibetrag auf der Basis von Bruttoeinkommen berechnet wird. Vergiss nicht – dass erhöhte Aufwendungen und notwendige Kosten deine anrechenbaren Einkünfte beeinflussen können. Letztendlich hängt die Höhe deiner Zahlungen vom Jobcenter davon ab wie hoch dein Bedarf und dein anrechenbares Einkommen sind. Es ist wichtig ´ alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen ` um unvorhergesehene Abzüge zu vermeiden und deine finanzielle Situation zu optimieren.






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