Warenwert in der Zollinhaltserklärung - Was muss angegeben werden?

Sollte man bei der Zollinhaltserklärung den Kaufpreis allein angeben oder auch die Versandkosten hinzufügen? Oder gehören sowohl Kaufpreis als auch Versandkosten in die Handelsrechnung?

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Beim Ausfüllen einer Zollinhaltserklärung für den Versand in die Schweiz ist es wichtig, den Warenwert korrekt anzugeben. Als Exporteur musst du den reinen Wert der Ware angeben - also den Kaufpreis ohne Versandkosten. Dieser Betrag sollte dann in das entsprechende Feld der Zollerklärung eingetragen werden.

Wenn es um den Zollwert geht der angibt was dein Empfänger insgesamt bezahlt hätte, sollten sowie der Kaufpreis als ebenfalls die Versandkosten in die Handelsrechnung aufgenommen werden. In der Zollinhaltserklärung gibt es separate Felder für den Warenwert und die Versandkosten. Zuerst trägst du den Warenwert ein und dann weiter unten die Versandkosten.

Um den Endpreis zu berechnen addiere einfach den Kaufpreis und die Versandkosten. Das ist der Gesamtbetrag – den du in die Handelsrechnung eintragen solltest. So vermeidest du Probleme beim Zoll und dein Paket kann reibungslos seinen Weg in die Schweiz finden.

Denke daran die Zollvorschriften können je nach Land variieren deshalb ist es ratsam sich vor dem Versand über die genauen Anforderungen zu informieren. Eine korrekte Angabe des Warenwerts und der Versandkosten kann dir viel Ärger ersparen!






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