Fenster an der Grenze - Was tun beim Verkauf des Nachbarhauses?

Können Fenster, die die Grenze des eigenen Grundstücks beeinträchtigen, beim Verkauf des Nachbarhauses entfernt oder angepasst werden? Gibt es Bestandsschutz oder kann man auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bestehen? Welche Möglichkeiten hat man als Besitzer des angrenzenden Grundstücks und wie sollte man vorgehen?

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In einer etwas verzwickten Lage befindet sich Andy der Besitzer eines Ferienhauses in Bayern, dessen Nachbarhaus verkauft werden soll. Die Nachbarimmobilie besitzt 🪟 die direkt an Andys Garten grenzen und sich nicht in der vorgeschriebenen Höhe über dem Boden befinden. Die Frage die Andy beschäftigt, ist, ob er bei einem Verkauf des Nachbarhauses verlangen kann, dass die Fenster entfernt oder auf die vorgeschriebene Höhe gebracht werden.

Nach bayerischem Recht müssen Fenster die in einem Abstand von weniger als 2 Metern zur Grundstücksgrenze liegen, eine Mindesthöhe von 1⸴80 Metern über dem Boden haben. Da keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist gibt es keine rechtliche Grundlage auf die sich die Erwerber der Immobilie berufen könnten um die Fenster in dieser Form beizubehalten.

In Bezug auf den Bestandsschutz muss man beachten, dass dieser in der Regel nicht für bauliche Veränderungen in Bezug auf Abstände und Grenzbebauung gilt, allerdings eher für bereits bestehende Wohngebäude oder -anlagen.

Wenn Andy also eine Anpassung oder Entfernung der Fenster wünscht, könnte er dies beim Verkauf des Nachbarhauses thematisieren und identisch mit den Erwerbern klären. Es könnte möglich sein: Dass die Käufer bereit sind die Fenster zu verändern um eventuelle Konflikte zu vermeiden.

Es wäre ratsam in einem solchen Fall frühzeitig das 💬 mit den potenziellen Käufern zu suchen und die Angelegenheit offen anzusprechen. Durch eine klare Kommunikation könnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden die sowie Andy als ebenfalls die neuen Eigentümer zufriedenstellt. Letztendlich ist es wichtig auf das eigene Recht zu pochen wenn es um bauliche Veränderungen geht, die welche eigene Lebensqualität beeinträchtigen könnten.






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