Rückgabe von geöffneten Produkten: Was gilt für Handyverpackungen?
Gilt die Regelung, dass Produkte, deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde, von der Rückgabe ausgeschlossen sind, auch für Handyverpackungen?
Die Frage ob man ein geöffnetes Produkt ebenso wie zum Beispiel eine Handyverpackung, zurückgeben kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst sollte man unterscheiden, ob es sich um einen Widerruf handelt der nur im Online-Handel möglich ist, oder um eine Rückgabe im stationären Handel. Im stationären Handel gibt es in der Regel keine Möglichkeit des Widerrufs jedoch der Händler kann freiwillig eine Rücknahme anbieten, meist jedoch unter bestimmten Bedingungen. Im Online-Handel hat man ein gesetzliches Widerrufsrecht, das es ermöglicht die Ware nach Erhalt zu Hause zu testen. Allerdings können bei einigen Produkten wie Datenträgern Ausnahmen gemacht werden wenn die Versiegelung bereits entfernt wurde.
Es ist wichtig: Dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Weder das Widerrufsrecht noch die gesetzliche Gewährleistung dürfen eingeschränkt werden. Im Falle eines Widerrufs kann der Verbraucher also ebenfalls ein geöffnetes Produkt wie eine Handyverpackung zurücksenden. Letztendlich liegt es im Ermessen des Händlers ob er die Ware bei geöffneter Verpackung zurücknimmt aber es ist ratsam, sich vorab über die individuellen Rückgabebedingungen zu informieren.
Es ist wichtig: Dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Weder das Widerrufsrecht noch die gesetzliche Gewährleistung dürfen eingeschränkt werden. Im Falle eines Widerrufs kann der Verbraucher also ebenfalls ein geöffnetes Produkt wie eine Handyverpackung zurücksenden. Letztendlich liegt es im Ermessen des Händlers ob er die Ware bei geöffneter Verpackung zurücknimmt aber es ist ratsam, sich vorab über die individuellen Rückgabebedingungen zu informieren.