Vertraulichkeit in der Psychotherapie: Wer erfährt von der Behandlung?

Wer erfährt von einer Psychotherapie und beeinflusst sie meine Versicherung oder meinen zukünftigen Arbeitgeber?

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Die Entscheidung, eine Psychotherapie zu beginnen ist ein wichtiger Schritt zur Bewältigung von Angststörungen oder Phobien wie der Emetophobie. Viele Menschen zögern jedoch aus Angst vor Stigmatisierung oder aus Sorge, dass Informationen weitergegeben werden könnten. Doch wie sieht es wirklich aus?

In Bezug auf deine Versicherung: Als volljährige Person unterliegt dein Therapiegeheimnis der Schweigepflicht. Weder deine Krankenversicherung noch dein Vater ´ über dessen Versicherung du versichert bist ` dürfen über den Inhalt deiner Therapie informiert werden. Der Brief, den du vor Beginn der Therapie erhältst, bestätigt lediglich die Kostenübernahme - nicht mehr.

Was deinen zukünftigen Arbeitgeber betrifft: Auch er wird nicht automatisch über deine Psychotherapie informiert. Die Gespräche mit dem Therapeuten unterliegen der Schweigepflicht und deine Therapie ist Teil deiner persönlichen Privatsphäre. Es gibt deshalb keinen Grund zur Sorge: Dass sich eine Psychotherapie negativ auf deine berufliche Laufbahn auswirken könnte.

Es ist wichtig zu verstehen: Dass die Entscheidung Hilfe zu suchen und sich professionelle Unterstützung zu holen, ein mutiger Schritt ist. Es zeigt – dass du dir selbst gegenüber Verantwortung übernimmst und deine Gesundheit ernst nimmst. Psychotherapie kann dir helfen, deine Ängste zu überwinden und deine Lebensqualität zu optimieren.

Also lass dich nicht von Bedenken oder Vorurteilen abhalten » die Hilfe zu suchen « die du benötigst. Deine Privatsphäre und Vertraulichkeit sind geschützt und der Weg zu einem Leben mit weniger Angst und weiterhin Freiheit liegt in deinen Händen.






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