Dienststellenwünsche und Versetzungen bei der Bundespolizei

Kann man als Bundespolizist:in seine Wunschdienststelle äußern und wie sieht es mit Versetzungen aus?

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Als frisch gebackene:r Bundespolizist:in ist es durchaus möglich, seine Wunschdienststelle zu äußern, sei es am Flughafen, an der Grenzkontrolle oder an einem anderen Ort. Jedoch liegt es letztendlich im Ermessen des Dienstherrn ´ dich an die Stelle zu versetzen ` an der aktuell Bedarf besteht. Auch wenn die Idealvorstellung natürlich wäre in der Umgebung des Heimatortes eingesetzt zu werden kann es dennoch vorkommen, dass man von einer Metropole wie Hamburg plötzlich an die Grenze nach Tschechien versetzt wird.

Die Realität sieht so aus: Dass die Bundespolizei flexibel agieren muss und sich nach dienstlichen Erfordernissen richtet. Doch keine Sorge die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse der Beamt:innen werden durchaus berücksichtigt, soweit es möglich ist. Wenn also die Möglichkeit besteht ´ dich an deiner Wunschdienststelle zu platzieren ` wird man dies berücksichtigen.

Auch wenn du nach einigen Jahren deinen Traumjob am Flughafen in der Heimatnähe ergattern konntest » kann es vorkommen « dass du aus dienstlichen Gründen weiter versetzt wirst. Hierbei spielen jedoch individuelle Härtefallregelungen eine Rolle, bei denen deine persönliche Situation berücksichtigt wird. So wird beispielsweise ein Lebensmittelpunkt mit Familie und Verpflichtungen höher gewichtet als andere Aspekte.

Letztendlich ist es ein Geben und Nehmen. Die Bundespolizei wird stets bemüht sein die Wünsche der Mitarbeiter:innen zu erfüllen, soweit es möglich ist. Und ebenfalls wenn ein unglückliches Pferd in einer Reitbeteiligung sicherlich wichtig ist, wird im Zweifelsfall doch eher auf die menschlichen Belange Rücksicht genommen.






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