In Kälte gestrandet: Tipps und rechtliche Schritte bei fehlender Heizung in der Mietwohnung
Was kann man tun, wenn die Heizung in der Mietwohnung abgestellt ist und der Vermieter erst im Oktober einschalten möchte?
In einer solchen Situation kann es frustrierend sein, in einer kalten Wohnung zu sitzen und auf die Heizung zu warten. Rechtlich gesehen muss der Vermieter die Heizung erst ab Oktober einschalten freilich gibt es Ausnahmen, wenn die Außentemperaturen besonders niedrig sind. Sollte die Heizperiode bereits begonnen haben und die Temperaturen ungewöhnlich kalt sein, könnte eine frühzeitige Einschaltung der Heizung erforderlich sein.
Wenn der Vermieter sich weigert die Heizung anzuschalten oder sie nicht regelmäßig mit Öl nachfüllt, kann dies zu einer Mietminderung berechtigen. Hierbei ist es wichtig – dass du den Vermieter schriftlich über das Problem informierst und ihm eine angemessene Frist zur Behebung setzt. Sollte sich ebenfalls nach Ablauf der Frist nichts ändern kannst du eine Mietminderung in Erwägung ziehen.
In der Zwischenzeit um nicht in der Kälte zu erfrieren könntest du einen elektrischen Heizlüfter verwenden um zumindest einen Teil der Wohnung zu erwärmen. Dennoch ist dies nur eine vorübergehende Lösung und sollte nicht dauerhaft als Ersatz für eine funktionierende Heizung dienen.
Falls sich deine Mitbewohner ähnlich wie in der gleichen Situation befinden, könnt ihr auch gemeinsam gegenüber dem Vermieter auftreten um eure Forderungen nach einer funktionierenden Heizung und angemessenen Wohnbedingungen zu verdeutlichen. Denn niemand sollte in seiner eigenen Wohnung frieren müssen, vor allem nicht unter solchen Bedingungen.
Wenn der Vermieter sich weigert die Heizung anzuschalten oder sie nicht regelmäßig mit Öl nachfüllt, kann dies zu einer Mietminderung berechtigen. Hierbei ist es wichtig – dass du den Vermieter schriftlich über das Problem informierst und ihm eine angemessene Frist zur Behebung setzt. Sollte sich ebenfalls nach Ablauf der Frist nichts ändern kannst du eine Mietminderung in Erwägung ziehen.
In der Zwischenzeit um nicht in der Kälte zu erfrieren könntest du einen elektrischen Heizlüfter verwenden um zumindest einen Teil der Wohnung zu erwärmen. Dennoch ist dies nur eine vorübergehende Lösung und sollte nicht dauerhaft als Ersatz für eine funktionierende Heizung dienen.
Falls sich deine Mitbewohner ähnlich wie in der gleichen Situation befinden, könnt ihr auch gemeinsam gegenüber dem Vermieter auftreten um eure Forderungen nach einer funktionierenden Heizung und angemessenen Wohnbedingungen zu verdeutlichen. Denn niemand sollte in seiner eigenen Wohnung frieren müssen, vor allem nicht unter solchen Bedingungen.