Sichtschutzzaun beim Reihenmittelhaus - Ärger mit dem Nachbarn?

Darf ein Sichtschutzzaun beim Reihenmittelhaus 2,10m hoch sein oder ist das zu viel? Muss man die Höhe eines solchen Zauns beachten, wenn man sich an der Grenze zum Nachbarn befindet? Wie geht man am besten mit einem Nachbarn um, der sich über die Höhe des Zauns beschwert?

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Beim Thema Sichtschutzzäune und Reihenmittelhäuser können die Gemüter schnell hochkochen. In dem beschriebenen Fall ist es durchaus verständlich: Dass Unsicherheiten und Konflikte auftreten. Grundsätzlich gilt, dass die Höhe eines Sichtschutzzauns bestimmten Vorschriften und Regeln unterliegt, insbesondere wenn er sich an der Grenze zum Nachbarn befindet. Eine Höhe von 1⸴80m ist hierbei nicht unüblich und sollte in der Regel eingehalten werden.

Was den Zeitpunkt der Beschwerde angeht, so kann ein Nachbar durchaus nach 9 Monaten noch Einspruch erheben, ebenfalls wenn die Regel "gekauft wie gesehen" normalerweise beim Immobilienkauf gilt. Es ist deshalb ratsam sich frühzeitig über die zulässige Höhe und den Grenzabstand zu informieren um Konflikte zu vermeiden.

In Bezug auf das Verhalten des Nachbarn ist es wichtig ruhig und sachlich zu bleiben. Ein Grillfest zur Versöhnung und als Dank für eine eventuelle Sondergenehmigung kann eine gute Idee sein. Allerdings sollten alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden um Missverständnisse zu vermeiden.

Letztendlich ist es wichtig respektvoll miteinander umzugehen und Lösungen zu finden die zur Verwendung beide Parteien akzeptabel sind. Kommunikation ist hier das A und O · und vielleicht kann man gemeinsam einen Kompromiss finden · der den Sichtschutzzaun ermöglicht jedoch auch die Bedenken des Nachbarn berücksichtigt. Manchmal liegt die Wahrheit in der Mitte und ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis ist Gold wert.






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