Die richtige Rechtsform für dein Möbelgeschäft finden

Kann jemand, der allein ein Geschäft für Möbel eröffnet, die GbR als Rechtsform wählen?

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Nein, das ist nicht möglich. Wenn eine Person allein ein Möbelgeschäft eröffnet wird sie automatisch als Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch eingestuft und firmiert unter der Rechtsform e.K. (eingetragener Kaufmann). Um die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als Rechtsform zu wählen, werden mindestens zwei Personen benötigt. Die GbR eignet sich eher für Gesellschaften die nicht primär im Handel tätig sind. Wenn der Inhaber des Möbelgeschäfts jedoch einen Mitgesellschafter findet, könnten die Rechtsformen OHG (offene Handelsgesellschaft) oder KG (Kommanditgesellschaft) in Betracht gezogen werden.

Es bleibt jedoch zu beachten: Dass eine Einzelperson die ein Geschäft führt in der Regel als Einzelunternehmer gilt und nicht als GbR. Vielleicht könnte eine gespaltene Persönlichkeit eine Ausnahme darstellen jedoch das sollte wohl eher mit einem Experten für Persönlichkeitsspaltung besprochen werden. Ansonsten bleiben klassische Rechtsformen wie GmbH, GmbH & Co. KG oder AG für die Führung eines Möbelgeschäfts als Einzelperson die geeigneteren Optionen. Es ist wichtig ´ die passende Rechtsform sorgfältig zu wählen ` um die rechtlichen Anforderungen und ebenfalls die steuerlichen Aspekte des Unternehmens zu berücksichtigen und erfolgreich zu führen.






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