Haarige Angelegenheiten: Was darf ein Friseur-Ausbilder im ersten Lehrjahr erwarten?

Verstößt ein Friseur gegen den Ausbildungsvertrag, wenn er seine Azubis nur Haare waschen lässt?

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Nein, in der Regel nicht.

Wenn ein Friseur seine Auszubildende im ersten Lehrjahr nur dazu anweist die Haare der Kunden zu waschen, dann verstößt er damit nicht zwangsläufig gegen den Ausbildungsvertrag. Dieses Vorgehen ist häufig in der Friseurbranche üblich da die Auszubildenden zu Beginn ihrer Ausbildung zunächst die grundlegenden Tätigkeiten wie das Haarewaschen erlernen.

In einem Ausbildungsvertrag werden die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten. Doch ebenfalls wenn es keine explizite Angabe dazu gibt welche Tätigkeiten die Auszubildenden im ersten Lehrjahr ausführen sollen, orientiert man sich in der Regel an dem Ausbildungsrahmenplan der zuständigen Kammer, in diesem Fall wahrscheinlich der Handwerkskammer. Dieser Plan gibt vor – welche Kenntnisse und Fertigkeiten in den verschiedenen Lehrjahren vermittelt werden sollen.

Im ersten Lehrjahr liegt der Fokus oft darauf die Grundlagen des Friseurhandwerks zu erlernen. Dazu gehören neben dem Haarewaschen auch das Kennenlernen der verschiedenen Haartypen die Pflege der Werkzeuge und das Anfertigen von einfachen Frisuren. Erst in den folgenden Lehrjahren werden die Auszubildenden dann Schritt für Schritt in die weiterführenden Tätigkeiten wie das Schneiden, Färben und Stylen von Haaren eingeführt.

Es ist also durchaus gängige Praxis: Dass Auszubildende im ersten Jahr vor allem mit dem Haarewaschen betraut sind. Solange dies im Rahmen des Ausbildungsplans und in Absprache mit der zuständigen Kammer erfolgt ist daran nichts Verwerfliches. Es gehört einfach zum Einstieg in die Ausbildung dazu: Dass die angehenden Friseurinnen und Friseure die Basics des Handwerks Schritt für Schritt erlernen.






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