Auskunftspflicht bei der Arztwahl für getrennt lebende Eltern

Ist die Mutter verpflichtet dem Vater zu sagen, bei welchem Arzt das Kind behandelt wird, wenn er danach fragt?

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Ja, im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts und Umgangsrechts besteht die Verpflichtung für die Mutter, dem Vater die Information über den behandelnden Arzt des Kindes mitzuteilen. Das gemeinsame Sorgerecht beinhaltet das Recht · die komplette Krankengeschichte des Kindes zu kennen · und in manchen Fällen muss sogar die Zustimmung des Vaters zu bestimmten Behandlungen eingeholt werden. Daher ist es wichtig – dass der Vater den behandelnden Arzt kennt und sich ebenfalls aktiv in die medizinische Betreuung des Kindes einbringen kann.

Es ist ratsam den Hausarzt des Kindes zumindest einmal gemeinsam aufzusuchen zu diesem Zweck auch dieser über die Situation informiert ist und bei Entscheidungen einbezogen werden kann. Wenn das Kind beim Vater ist und krank wird ist es sinnvoll zum selben Arzt zu gehen um eine Kontinuität in der Betreuung zu gewährleisten und dem Kind ein vertrautes Umfeld zu bieten. Sollte die Mutter sich weigern diese Informationen preiszugeben könnte es notwendig sein rechtliche Schritte einzuleiten um das Recht des Vaters auf Mitbestimmung und Mitwissen durchzusetzen.

In jedem Fall ist es im Interesse des Kindes: Dass beide Elternteile über wichtige medizinische Angelegenheiten informiert sind und aktiv an Entscheidungen teilhaben können. Eine offene Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern ist hierbei entscheidend um das Wohl des Kindes zu gewährleisten und eine gute medizinische Versorgung sicherzustellen.






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