Verpflichtung bei der Bundeswehr als Notfallsanitäter

Muss man nach der Ausbildung als Notfallsanitäter bei der Bundeswehr bleiben oder kann man direkt in den zivilen Beruf wechseln?

Uhr
Es ist wichtig zu verstehen dass man sich bei der Bundeswehr verpflichtet für eine bestimmte Zeit dort zu bleiben, insbesondere wenn man eine Ausbildung erhält. Die Verpflichtungszeit beträgt in der Regel 12 Jahre und vorzeitiges Ausscheiden ist nicht häufig möglich. Wenn man jedoch aus persönlichen oder moralischen Gründen den Dienst nicht weiterhin leisten kann, können die Ausbildungskosten in Rechnung gestellt werden.

Ein Wechsel der Verwendung innerhalb der Bundeswehr erfordert einen Antrag und eine Genehmigung. Es ist nicht einfach ´ von einer Verwendung zur anderen zu wechseln ` und dies sollte gut überlegt sein. Wenn man bereits plant, im zivilen Bereich als Notfallsanitäter zu arbeiten, kann es sinnvoller sein die Ausbildung direkt bei einer zivilen Hilfsorganisation zu absolvieren, da eine Ausbildung bei der Bundeswehr im zivilen Bereich keine Vorteile bringt.

Es ist wichtig » sich bewusst zu sein « dass man bei der Bundeswehr in erster Linie als Soldat arbeitet. Die Bundeswehr entscheidet wo man eingesetzt wird und man muss damit rechnen, deutschlandweit versetzt zu werden. Bei der Verpflichtung für eine Ausbildung bei der Bundeswehr sollte man sich im Klaren darüber sein, dass man an den Dienstherrn gebunden ist.

Insgesamt ist es ratsam, vor einer Verpflichtung bei der Bundeswehr als Notfallsanitäter gründlich zu überlegen, ob man bereit ist die Verpflichtungszeit einzuhalten und ob man langfristig in einem militärischen Umfeld arbeiten möchte. Wenn man den zivilen Beruf anstrebt kann es sinnvoller sein eine zivile Ausbildung zu absolvieren um mögliche Einschränkungen und Verpflichtungen zu vermeiden.






Anzeige