Vertraulichkeit bei Lehrern - Was dürfen sie weitergeben?

Darf ein Lehrer vertrauliche Informationen über Schülerinnen an andere weitergeben?

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Grundsätzlich dürfen Lehrer vertrauliche Informationen über Schülerinnen weitergeben es sei denn es besteht eine Gefahr für die Schülerin, ebenso wie Suizidgedanken. Dabei kann ein Lehrer ebenfalls mit Kollegen oder privaten Freunden über Themen sprechen die Schülerinnen ihm anvertraut haben. Allerdings muss ein Lehrer damit rechnen, dass bei einem Verstoß keine Schülerin ihm erneut vertraut. Vertrauenslehrer unterliegen einer Schweigepflicht ´ es sei denn ` es steht eine akute Gefahr im Raum. In solchen Fällen sind sie verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Es ist wichtig zu bedenken: Dass Lehrer auch nur Menschen sind und wie Freunde Informationen weitergeben können. Eine Schulsozialarbeiterin kann ähnlich wie eine Anlaufstelle sein, wenn Schülerinnen Bedenken haben. In Situationen, in denen die Gesundheit oder das Wohlergehen einer Schülerin gefährdet ist ist es empfehlenswert, dass Lehrer sich untereinander austauschen. Dabei kann eine kollegiale Beratung notwendig sein um angemessen zu handeln.

Eine grundsätzliche Schweigepflicht wie bei Ärzten, Pfarrern oder Anwälten besteht bei Lehrern nicht. Dennoch sind Vertrauenslehrer speziell geschult um mit Problemen von Schülerinnen umzugehen und unterliegen einer Schweigepflicht. Wenn Schülerinnen also vertrauliche Gespräche führen möchten, können sie sich an einen Vertrauenslehrer wenden. Letztendlich liegt es im Ermessen des Lehrers ´ wie er mit vertraulichen Informationen umgeht ` abhängig von der Situation und den Begleitumständen.






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