Unterstützung beim Ausziehen ohne Einkommen

Kann eine 19-Jährige ohne Einkommen ausziehen, um sich vor ihrem alkoholkranken Stiefvater zu schützen, selbst wenn die Mutter nicht eingreift?

Uhr
Es ist verständlich, dass die Situation zu Hause für die 19-Jährige unerträglich geworden ist. Um auszuziehen ´ sollte sie sich an das Jugendamt wenden ` das ebenfalls für junge Erwachsene zuständig ist. Dort kann sie Unterstützung erhalten falls die häuslichen Umstände als unzumutbar betrachtet werden. Das Jugendamt kann möglicherweise finanzielle Hilfe in Form von Barunterhalt von beiden Elternteilen oder Bafög beantragen. Sollten diese Optionen nicht möglich sein können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II in Betracht gezogen werden.

Obwohl die 19-Jährige volljährig ist und grundsätzlich frei ist Entscheidungen zu treffen ist es wichtig zu prüfen ob sie ohne Einkommen realistisch ausziehen kann. Das Jugendamt kann hier hilfreiche Informationen und Ratschläge geben um die beste Lösung zu finden. Es ist zwar eine schwierige Situation jedoch mit Hilfe und Unterstützung kann die 19-Jährige einen Weg finden um sich vor ihrem alkoholkranken Stiefvater zu schützen und ein stabileres Umfeld zu schaffen.

Es ist wichtig: Dass sie sich an professionelle Stellen wie das Jugendamt wendet um Unterstützung zu erhalten und die nächsten Schritte zu planen. Es ist mutig, den Schritt zu wagen, aus einer belastenden Situation auszubrechen und es gibt Hilfe um diesen Übergang zu erleichtern. Der Weg mag nicht einfach sein, aber mit der richtigen Unterstützung kann die 19-Jährige einen Neuanfang in einem sichereren Umfeld machen.






Anzeige