Versicherungsschutz bei Unfällen ohne eingetragenen Fahrer

Was passiert, wenn jemand mit einem Auto fährt, das auf andere Personen versichert ist und ihm wird die Vorfahrt genommen, wer zahlt dann den Unfallschaden?

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Wenn jemand einen Unfall verursacht und das Fahrzeug nicht auf ihn selbst, allerdings auf andere Personen wie beispielsweise die Eltern oder einen Kollegen versichert ist, spielt dies für die Haftung der gegnerischen Versicherung keine Rolle. Die Versicherung des Unfallverursachers muss grundsätzlich für den entstandenen Schaden aufkommen ´ unabhängig davon ` wer zum Unfallzeitpunkt das Fahrzeug gefahren hat. Die Tatsache, dass der eigentliche Halter nicht selbst am Steuer saß, beeinflusst nicht die Zahlungspflicht der gegnerischen Versicherung.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Versicherung am Fahrzeug und nicht an der Person hängt. Wenn ein Fahrer nicht im Versicherungsvertrag angegeben ist, kann eine Nachzahlung der Versicherungsprämie erforderlich sein jedoch dies betrifft ausschließlich die eigene Versicherung und nicht die Haftpflicht des Unfallverursachers. Bei einem Unfall, bei dem einem die Vorfahrt genommen wird ist die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel zur Zahlung des entstandenen Schadens verpflichtet.

Falls die gegnerische Versicherung versucht die Zahlung zu verweigern empfiehlt es sich rechtlichen Beistand in Form eines Anwalts hinzuzuziehen. Die gegnerische Versicherung muss in der Regel den Schaden übernehmen, unabhhängig davon, wer als Fahrer im Unfallfahrzeug saß. Es liegt also nicht an der Person die das Auto gefahren hat sondern daran wer den Unfall verursacht hat.






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