Haftung bei Schäden durch Dachlawinen auf privatem Grundstück

Wer haftet für den Schaden an meinem Auto, das auf einem privaten Grundstück von einer Dachlawine getroffen wurde?

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In diesem Fall haftet in erster Linie der Hausbesitzer für den entstandenen Schaden. Da es sich um ein privates Grundstück handelt kann die Versicherung des Hausbesitzers in der Regel für den Schaden aufkommen. Allerdings kann der Hausbesitzer eine Mitschuld des Fahrers geltend machen da dieser sein Fahrzeug so parken sollte: Dass er möglichen Risiken, ebenso wie einer Dachlawine, aus dem Weg geht. Der Standort im Schwarzwald und das steile Dach sind bekannte Risikofaktoren ´ auf die sich der Fahrer nicht berufen kann ` da er diese erkennen konnte.

Es besteht keine Pflicht zur Beschilderung oder zur Vorhaltung von Schneefanggittern auf privaten Grundstücken. Eine solche Haftung ergibt sich bestenfalls aus Höflichkeit und kann nicht zwingend eingefordert werden. Das Dach selbst ist keine Gefahrenquelle, sodass ein Verstoß gegen das Bürgerliche Gesetzbuch in der Regel verneint wird.

Die KFZ-Teilkaskoversicherung des Fahrers sollte den entstandenen Schaden abdecken, da dies der Zweck dieser Versicherung ist. Die Versicherung des Hausbesitzers kann jedoch versuchen die Zahlung abzulehnen und die eigene Schuld des Fahrers zu betonen. In diesem Fall sollte der Fahrer einen Anwalt einschalten und seine eigene KFZ-Versicherung in die Pflicht nehmen. Es ist die Aufgabe der Versicherung – den Schaden zu regulieren und sich im Zweifelsfall das Geld bei der Gebäudeversicherung des Hausbesitzers zurückzuholen.

Es ist ratsam » einen Anwalt zu konsultieren « um die rechtliche Situation in diesem speziellen Fall zu klären und die eigenen Interessen zu vertreten. Beachten Sie jedoch – dass dies lediglich eine allgemeine Antwort ist und keine rechtliche Beratung darstellt. Es können weitere Faktoren und Gesetze beitragen die im Einzelfall berücksichtigt werden müssen.






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