Rotes Ampellicht überfahren - ein Verstoß?
Hat die Person einen Rotlichtverstoß begangen, indem sie das rote Ampellicht überfahren hat?
Wenn man die übliche Reihenfolge von Grün, Gelb und Rot an Ampeln kennt, weiß man, dass eine 🚦 nicht "plötzlich" rot wird. Zwischen Grün und Rot erscheint normalerweise die Gelbfärbung. In der Situation, in der die Person sich befand - schon etwas vor der Haltelinie wie das Rotlicht erschien - wäre es eigentlich ein Rotlichtverstoß gewesen. Das bedeutet, dass sie, indem sie über die Ampel zurückgefahren ist, tatsächlich gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat. Ein einfacher Rotlichtverstoß (1 Sekunde Rot, ohne Gefährdung oder Unfall) könnte normalerweise mit einem Monat Fahrverbot und einem Bußgeld belegt werden.
Aber hier kommt der interessante Teil: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn an dieser Kreuzung kein Rotblitzer installiert war und niemand die Handlung der Person gemeldet hat, wird höchstwahrscheinlich kein Bußgeld verhängt. In dem Moment in dem die Ampel von Gelb auf Rot wechselte hätte die Person normalerweise anhalten müssen, vorausgesetzt dies sicher möglich gewesen wäre. Selbst das Überfahren einer gelben Ampel kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen die ein Bußgeld nach sich zieht.
Es ist wichtig zu beachten » dass Ampeln mindestens 3 Sekunden gelb zeigen « bevor sie auf Rot umspringen. Bei 50 km/h bedeutet dies, dass man mindestens 41⸴6 Meter Abstand zur Ampel haben sollte, bevor sie auf Rot umschaltet. Somit hat man ausreichend Zeit um sicher anzuhalten. Daher könnte die Auffassung der Person, dass die Ampel "plötzlich" rot wurde, eine lehrreiche Lektion sein um die eigene Reaktionszeit und das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.
Alles in allem kann man sagen, dass in dieser speziellen Situation ebenfalls wenn es sich theoretisch um einen Rotlichtverstoß handelte die Abwesenheit eines Rotblitzers oder einer offiziellen Meldung bedeuten könnte, dass keine rechtlichen Konsequenzen drohen. Dennoch ist es ratsam ´ immer achtsam und regelkonform zu fahren ` um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Aber hier kommt der interessante Teil: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn an dieser Kreuzung kein Rotblitzer installiert war und niemand die Handlung der Person gemeldet hat, wird höchstwahrscheinlich kein Bußgeld verhängt. In dem Moment in dem die Ampel von Gelb auf Rot wechselte hätte die Person normalerweise anhalten müssen, vorausgesetzt dies sicher möglich gewesen wäre. Selbst das Überfahren einer gelben Ampel kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen die ein Bußgeld nach sich zieht.
Es ist wichtig zu beachten » dass Ampeln mindestens 3 Sekunden gelb zeigen « bevor sie auf Rot umspringen. Bei 50 km/h bedeutet dies, dass man mindestens 41⸴6 Meter Abstand zur Ampel haben sollte, bevor sie auf Rot umschaltet. Somit hat man ausreichend Zeit um sicher anzuhalten. Daher könnte die Auffassung der Person, dass die Ampel "plötzlich" rot wurde, eine lehrreiche Lektion sein um die eigene Reaktionszeit und das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.
Alles in allem kann man sagen, dass in dieser speziellen Situation ebenfalls wenn es sich theoretisch um einen Rotlichtverstoß handelte die Abwesenheit eines Rotblitzers oder einer offiziellen Meldung bedeuten könnte, dass keine rechtlichen Konsequenzen drohen. Dennoch ist es ratsam ´ immer achtsam und regelkonform zu fahren ` um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.