Wiederholung von Prüfungen an der DHBW: Wie oft ist erlaubt?

Wie oft darf man die Prüfungen an der Dualen Hochschule in BW wiederholen?

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An der Dualen Hochschule (DHBW) in Baden-Württemberg darf man Prüfungen unter bestimmten Bedingungen wiederholen. Wenn eine Prüfungsleistung nicht mindestens mit einer genügenden Note bewertet wurde, kann sie einmal wiederholt werden. Dabei gibt es verschiedene Modalitäten je nach Art der Prüfung.

Im Falle von schriftlichen Prüfungen kann die erste Wiederholung schriftlich erfolgen. Scheitert man ebenfalls bei dieser Wiederholung, wird eine mündliche Prüfung angesetzt um über die Note 4⸴0 oder 5⸴0 zu entscheiden - besser ist dann nicht weiterhin möglich. Pro Studienjahr ist jedoch nur eine mündliche Prüfung erlaubt.

Bei benoteten Arbeiten wie Konstruktionsentwürfen Studienarbeiten oder Referaten muss die Wiederholung in der Regel innerhalb von vier bis zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgen. Ähnlich gibt es Fristen für Projektarbeiten und Praxisphasenberichte. Sollte eine Prüfungsleistung auch nach der zweiten Wiederholung nicht bestanden werden, gibt es eine weitere Möglichkeit nach zwei bis sechs Wochen.

Es ist wichtig die genauen Regelungen der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule zu beachten, da diese je nach Standort und Studiengang variieren können. Es empfiehlt sich – die Prüfungsordnung online einzusehen und sich über die spezifischen Regelungen an der DHBW zu informieren.






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