Werbegeschenke bei Buchverkauf - erlaubt oder Finger weg?

Darf man beim Verkauf von selbst veröffentlichten Büchern Werbegeschenke beilegen?

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Grundsätzlich ist es möglich, bei selbst verkauften Büchern Werbegeschenke beizulegen. Allerdings sollte man dabei einige steuerrechtliche Aspekte beachten. Als freiberuflicher Autor fallen die Kosten für Werbegeschenke in die Kategorie Werbungsausgaben in der Buchführung. Wenn man zusätzlich als Buchhändler agiert und die Bücher selbst verkauft, muss man diese gewerbliche Tätigkeit beim örtlichen Amt anmelden. Dadurch entstehen zwei separate Buchführungen für die Steuererklärung. Professionelle Autoren bevorzugen deshalb in der Regel eine andere Vorgehensweise.

Auf der Autoren-Website wird lediglich Werbung für die Bücher gemacht, während der eigentliche Verkauf über Buchhändler wie Amazon oder BoD erfolgt. Die Kosten für die Website werden als Werbungskosten der freiberuflichen Tätigkeit gerechnet. Autorenexemplare können als Werbungsausgaben gratis verteilt oder zum vollen Preis bei Lesungen verkauft werden. Erst bei Gewerbeanmeldung darf man die Bücher zum festgelegten Händlerpreis verkaufen und fällt unter die Buchpreisbindung.

Essenziell bleibt sich mit einem Steuerberater über die individuelle Situation zu beraten, da die steuerlichen Regelungen je nach Status als Freiberufler oder gewerblicher Händler variieren. Manche Kleinunternehmer müssen zum Beispiel Umsatz- und Gewerbesteuer ebenfalls für den Buchverkauf zahlen. Daher sollte man sich ebendies informieren und die beste Vorgehensweise für den eigenen Fall festlegen. Obwohl es unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist Werbegeschenke beizulegen ist es ratsam sich vorab gut zu informieren und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.






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