Beantragung von BAB als MFA Azubi mit Minijob

Wird der Arbeitgeber herausfinden, dass sie BAB beantragt hat und hat sie überhaupt Anspruch darauf?

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Als MFA Azubi mit einem Bruttogehalt von 1000 💶 und einem zusätzlichen Minijob mit 434 Euro monatlich fragt sich diese Person ob sie überhaupt Berechtigung auf BAB hat. Die Frage ob der Arbeitgeber davon erfährt könnte irrelevant sein, da der Anspruch auf BAB von den eigenen Umständen abhängt und nicht vom Wissen des Arbeitgebers. Die Einkünfte aus einem Minijob haben keinen direkten Einfluss auf den BAB-Anspruch. Es gibt im Internet kostenlose Rechner um den möglichen Betrag zu ermitteln. Zudem könnten ebenfalls Regelungen für unter 25-Jährige gelten die nicht weiterhin bei den Eltern leben und keinen Unterhalt erhalten.

Es ist wichtig die Prioritäten zwischen Ausbildung und Nebenjob zu setzen und sicherzustellen, dass die Ausbildung nicht vernachlässigt wird. Bei dieser Kombination ist es entscheidend: Dass die Ausbildung Vorrang hat. Die Anforderungen an eine Ausbildung als MFA werden immer anspruchsvoller und erfordern volles Engagement.

Die Einkommenssituation dieses Azubis deutet darauf hin: Dass sie möglicherweise kein Anrecht auf BAB hat. Es könnte ratsam sein, einen BAB-Rechner zu verwenden um Gewissheit zu erlangen. Letztendlich spielt es für den Arbeitgeber keine Rolle ´ ob BAB beantragt wurde oder nicht ` da es keine Auswirkungen auf ihn hat. Also, probieren Sie den Rechner aus und prüfen Sie Ihre Optionen - der Arbeitgeber wird es wahrscheinlich gar nicht mitbekommen und es ist letztendlich sein Sache nicht.






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