Aufenthaltsbestimmungsrecht bei getrennt lebenden Eltern

Kann der Vater eines 14-jährigen Kindes, das bei der Mutter lebt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht einklagen, weil das Kind lieber bei ihm leben möchte?

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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt in der Regel bei der Mutter, wenn sie das Kind betreut und versorgt. Der Vater kann jedoch das gemeinsame Sorgerecht beantragen und ebenfalls das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht einfordern. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle ebenso wie der Wunsch des Kindes das Umfeld die Betreuungsfähigkeit der Eltern und die Meinung des Jugendamts. Letztendlich entscheidet der Familienrichter unter Berücksichtigung aller Fakten.

Es ist wichtig zu klären, ob dem Kindsvater das elterliche Sorgerecht bereits entzogen wurde und warum die Mutter möglicherweise dagegen ist, dass das Kind zum Vater zieht. Möglicherweise geht es um Unterhaltszahlungen oder um das Wohl des Kindes. Auch der Gedanke an ein Wechselmodell · bei dem das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt · kann eine Alternative sein.

Letztendlich zählt auch der Wille des Kindes besonders wenn es bereits ein gewisses Alter erreicht hat. Wenn es vor Gericht geht – wird das Kind selbstverständlich angehört. Es ist also durchaus möglich: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater übertragen wird, wenn dies im besten Interesse des Kindes liegt.






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