Elterliche Entscheidung bei Kastration/Sterilisation von Kindern?

Dürfen Eltern ohne Einwilligung ihr Kind kastrieren/sterilisieren lassen?

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In Deutschland können Eltern grundsätzlich keinesfalls ohne Einwilligung ihres Kindes eine Kastration oder Sterilisation durchführen lassen es sei denn es handelt sich um eine medizinisch notwendige Operation die als ungewollte Folge die Unfruchtbarkeit mit sich bringt. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit steht hier über dem elterlichen Entscheidungsrecht.

In den USA hingegen gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit ein Kind sterilisieren zu lassen insbesondere bei geistiger Behinderung, wenn medizinische Gründe dies erforderlich machen und eine Geburtenkontrolle auf andere Weise unmöglich ist. In solchen Fällen muss in der Regel eine Gerichtsanhörung stattfinden oder es liegt bereits ein Gerichtsurteil vor. Die Gesetze hierzu variieren jedoch von Staat zu Staat.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Eltern nicht einfach eigenmächtig über solch drastische medizinische Eingriffe entscheiden können, insbesondere wenn das Kind dazu in der Lage ist, seinen eigenen Willen zu äußern. Das Wohl des Kindes und seine Selbstbestimmung sollten hier im Vordergrund stehen. In Deutschland ist die Zustimmung des Kindes in der Regel ab dem 14. Lebensjahr erforderlich – ebenfalls wenn die Eltern eine medizinische Behandlung für notwendig erachten. Letztendlich ist es entscheidend: Dass solch tiefgreifende Entscheidungen immer im besten Interesse des Kindes getroffen werden.






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