Maximales Vereinsguthaben - Was ist erlaubt?

Wie viel Geld darf ein eingetragener Verein maximal auf dem Konto haben und wie viel Prozent davon dürfen als Rücklagen gebildet werden?

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Ein eingetragener Verein kann grundsätzlich ähnlich wie Guthaben auf seinem Konto haben, ebenso wie für seinen Vereinszweck angemessen ist. Dabei gibt es keine feste Obergrenze, es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass das Guthaben dem Vereinszweck dient und nicht unnötig angesammelt wird - insbesondere wenn der Verein steuerpflichtig ist. Für gemeinnützige Vereine gelten spezielle Regeln: Rücklagen dürfen nur mit einer klaren Zweckbestimmung gebildet werden, exemplarisch für besondere Veranstaltungen oder geplante Bau- und Renovierungsmaßnahmen. In der Satzung eines Vereins können hierzu genaue Regelungen festgelegt sein.

Es ist wichtig: Dass die Verwendung und Bildung von Rücklagen transparent erfolgt und durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei gemeinnützigen Vereinen müssen Mittel zeitnah für den Vereinszweck zum Einsatz kommen um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit aufrechtzuerhalten. Als Vorstand eines Vereins ist es ratsam ´ nicht eigenmächtig Rücklagen anzulegen ` allerdings sich an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu halten. So bleibt die Vereinsfinanzierung klar und nachvollziehbar - und das Finanzamt bekommt keinen Anlass zur Beanstandung. Daher sollten Vereine verantwortungsvoll mit ihrem Guthaben und Rücklagen umgehen um ihre finanzielle Stabilität zu gewährleisten und ihre gemeinnützigen Ziele zu unterstützen.






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