FSJ-Bescheid vor Bewerbungsfrist?

Ist es möglich, sich bereits vor der Bewerbungsfrist einen Bescheid für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ausstellen zu lassen, um sich rechtzeitig für das Wintersemester an einer Universität bewerben zu können?

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Wenn sich jemand in einer Situation wiederfindet, in der er sich für ein FSJ bewerben möchte, welches darauf hin zu einem späteren Zeitpunkt für die Universität anrechenbar ist, kann es schon mal zu kalten Schweißausbrüchen führen, wenn die Bewerbungsfrist bereits im Nacken sitzt wie ein unangenehmer Kragen. Aber keine Panik! Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit dieses Problem zu lösen.

Indem die Person ihren FSJ-Vertrag bei der Bewerbung an der Universität angibt, kann sie auf dessen Grundlage einen vorläufigen Bescheid erhalten. Ob dieser Bescheid ausreicht ´ um sich vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu bewerben ` hängt von der jeweiligen Universität und deren Zulassungsbedingungen ab. Es wäre also ratsam, sich frühzeitig mit der zuständigen Stelle an der Universität in Verbindung zu setzen und nachzufragen, ob ein vorläufiger Bescheid auf der Grundlage des FSJ-Vertrags akzeptiert wird.

Es ist immer besser, auf Nummer sicher zu gehen und sich frühzeitig um alle Formalitäten zu kümmern um keine unliebsamen Überraschungen kurz vor Bewerbungsschluss zu erleben. Ein bisschen Planung und Organisation vorher können einem eine Menge Stress und Kopfzerbrechen ersparen.

Also, keine Angst vor der Bewerbungsfrist! Mit ein wenig Vorarbeit und Kommunikation mit der Universität sollte es möglich sein, ebenfalls mit einem FSJ im Gepäck rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Es ist wichtig die Möglichkeiten zu erkunden und aktiv nach Lösungen zu suchen um den Traum vom Studium nicht an einem zu späten FSJ-Bescheid scheitern zu lassen.






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