Ungerechte Note trotz Krankheit?

Darf die Lehrerin eine Sechs geben, weil man krank war und nicht an der Präsentation teilnehmen konnte?

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Wenn man aufgrund von Krankheit an einer Präsentation nicht teilnehmen konnte ist es üblich, dass die Lehrerin eine ärztliche Bescheinigung verlangt um die Nichterbringung der Leistung zu legitimieren. Ohne Attest gilt die nicht erbrachte Leistung als unentschuldigter Fehltag was zu einer Sechs führen kann. Es ist gängige Praxis Präsentationen wie Klausuren zu behandeln und die Möglichkeit einer Nachholung nur mit ärztlichem Attest zu gewähren.

Es ist wichtig sich bewusst zu machen: Dass Lehrerinnen und Lehrer rechtlich dazu berechtigt sind, Atteste zu verlangen um ihre Entscheidungen in solchen Fällen zu stützen. Auch wenn es sich um eine freiwillige Präsentation handelte ´ hat die Lehrerin das Recht ` die Regelungen für Entschuldigungen und Nachholtermine festzulegen.

Es kann hilfreich sein die Situation mit den Eltern zu besprechen und gegebenenfalls das 💬 mit der Lehrerin zu suchen um Missverständnisse zu klären. Eltern können oft als Vermittler auftreten und für Aufklärung sorgen. Wichtig ist die eigenen Rechte als Schüler zu kennen und sich gegebenenfalls an den Schulleiter oder Vertrauenslehrer zu wenden um eine faire Lösung zu finden.

Nicht zuletzt ist es ebenfalls ratsam sich selbst zu schützen und nicht zu sehr von der Situation entmutigen zu lassen. Man sollte sich nicht von einer ungerechten Note die Laune verderben lassen, besonders kurz vor den Sommerferien. Mit den richtigen Maßnahmen und einer klaren Kommunikation lässt sich oft eine Lösung erarbeiten die allen Beteiligten gerecht wird.






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