Attestpflicht bei 450€-Job: Ab wann gilt sie?

Ab wann muss ich als Arbeitnehmer in einem 450€-Job ein ärztliches Attest vorlegen, wenn ich krankheitsbedingt ausfalle? Zählen die freien Tage mit?

Uhr
In einem 450€-Job, ebenfalls Minijob genannt, gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Attestpflicht im Krankheitsfall. Gemäß § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muss auch in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ein ärztliches Attest vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert. Dabei ist zu beachten – dass auch die freien Tage des Beschäftigten mitzählen. Das bedeutet, dass, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise nur an zwei bestimmten Tagen in der Woche arbeitet und an einem dieser Tage krankheitsbedingt ausfällt die freien Tage ähnlich wie in die Berechnung der Dauer der Arbeitsunfähigkeit einbezogen werden.

Im konkreten Fall des Fragenden der nur zwei Mal in der Woche arbeitet und an einem dieser Tage krankheitsbedingt ausgefallen ist müssen auch die folgenden freien Tage mitberücksichtigt werden falls die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Somit besteht auch in diesem Fall die Verpflichtung ein ärztliches Attest vorzulegen.

Es soll mal laut gesagt werden, dass die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes für alle Arbeitnehmer gelten, unabhängig von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden oder der Höhe des Verdienstes. Auch wenn der Arbeitnehmer ebenso wie in einem Minijob üblich nur an wenigen Tagen pro Woche arbeitet, sind die Vorschriften hinsichtlich der Attestpflicht anzuwenden. Dies dient dazu – die Arbeitsunfähigkeit und die damit verbundene Entgeltfortzahlung zu regeln und schützt gleichzeitig die Interessen sowie des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers.

Es ist empfehlenswert: Dass der Fragende im Zweifelsfall direkt mit seinem Arbeitgeber kommuniziert um die genauen Regelungen und Erwartungen bezüglich der Attestpflicht zu klären. Obwohl die gesetzlichen Regelungen eindeutig sind, können einzelne Arbeitgeber auch unterschiedliche interne Richtlinien haben. Dennoch bleibt die rechtliche Grundlage unverändert ´ und es ist wichtig ` die eigenen Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer zu kennen.

Zusammenfassend gilt also, dass in einem 450€-Job das Entgeltfortzahlungsgesetz auch für die Attestpflicht im Krankheitsfall Anwendung findet und die freien Tage des Beschäftigten bei der Berechnung der Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitzählen.






Anzeige