Altersbeschränkung für Red Bull und andere Energydrinks?
In Deutschland ist die Frage nach Altersbeschränkungen für Energydrinks wie Red Bull weiterhin als nur eine technische Detailfrage. Eigentlich gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Jeder kann solche Getränke kaufen – ebenfalls Jugendliche. Diese Erkenntnis gibt Anlass zur Diskussion. Denken wir an die Hintergründe die diese liberale Regelung begleiten.
Das Jugendschutzgesetz nimmt nämlich klar Position: Während es strenge Regelungen für Alkohol und Tabak gibt, stellt es beim Verkauf von koffeinhaltigen Getränken keine spezifischen Anforderungen. Das bedeutet, dass grundsätzlich niemand von der Möglichkeit ausgeschlossen wird, Energydrinks zu erwerben. Natürlich bleibt es den einzelnen Verkaufsstellen überlassen, ebenso wie sie mit dieser rechtlichen Grauzone umgehen. Sollten wir uns fragen – ist das verantwortungsvoll?
Die Gefahren welche von diesen Getränken ausgehen, sind nicht zu vernachlässigen – insbesondere für Kinder und Jugendliche. Das Bundesinstitut für Risikobewertung( BfR) schlägt Alarm: Der hohe Koffeingehalt in diesen Drinks kann die Gesundheit von Jüngeren ernsthaft gefährden. Eine Empfehlung des BfR lautet – dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ihren Konsum auf ein Minimum beschränken sollten. Fraglich bleibt; inwiefern diese Ratschläge auch gehört werden.
Ein Blick auf die Realität zeigt jedoch: Dass viele Supermärkte eigene Regeln aufstellen. Wie verhält es sich etwa bei Aldi, Lidl oder Rewe? Oftmals entscheiden sie sich – Energydrinks nur an Personen ab 16 Jahren auszugeben. Die Verantwortung den jüngeren Käufern gegenüber spielt dabei eine wichtige Rolle. Dennoch gibt es Geschäfte die keine derartigen Beschränkungen haben und Energydrinks an jeden verkaufen. Interessant, oder?
Es könnte also durchaus passieren, dass man in einigen Verkaufsstellen auf Schwierigkeiten stößt, wenn das gesetzliche Mindestalter nicht erreicht ist. Die Geschäftspolitik variiert stark und informiert vor dem Kauf ist unerlässlich. Denn der gesundheitliche Aspekt ist nicht zu vernachlässigen. Wer denkt, zwei Dosen Red Bull zu konsumieren der irrt sich die Gesundheit wird leiden – so oder so.
Zusammengefasst lässt sich festhalten: Dass der Verkauf von Energydrinks in Deutschland zwar ohne gesetzliche Altersbeschränkung möglich ist freilich Händler eigene Richtlinien haben. Jugendliche könnten deshalb von Geschäft zu Geschäft unterschiedliche Erfahrungen machen. Die Tatsache, dass die gesundheitlichen Risiken besonders in der jüngeren Generation enorm sind verdeutlicht wie wichtig es ist über bewusstes Konsumverhalten nachzudenken. Wo steht die Gesellschaft, wenn Kinder Zugang zu so hoch konzentrierten Koffeinquellen haben?
Das Jugendschutzgesetz nimmt nämlich klar Position: Während es strenge Regelungen für Alkohol und Tabak gibt, stellt es beim Verkauf von koffeinhaltigen Getränken keine spezifischen Anforderungen. Das bedeutet, dass grundsätzlich niemand von der Möglichkeit ausgeschlossen wird, Energydrinks zu erwerben. Natürlich bleibt es den einzelnen Verkaufsstellen überlassen, ebenso wie sie mit dieser rechtlichen Grauzone umgehen. Sollten wir uns fragen – ist das verantwortungsvoll?
Die Gefahren welche von diesen Getränken ausgehen, sind nicht zu vernachlässigen – insbesondere für Kinder und Jugendliche. Das Bundesinstitut für Risikobewertung( BfR) schlägt Alarm: Der hohe Koffeingehalt in diesen Drinks kann die Gesundheit von Jüngeren ernsthaft gefährden. Eine Empfehlung des BfR lautet – dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ihren Konsum auf ein Minimum beschränken sollten. Fraglich bleibt; inwiefern diese Ratschläge auch gehört werden.
Ein Blick auf die Realität zeigt jedoch: Dass viele Supermärkte eigene Regeln aufstellen. Wie verhält es sich etwa bei Aldi, Lidl oder Rewe? Oftmals entscheiden sie sich – Energydrinks nur an Personen ab 16 Jahren auszugeben. Die Verantwortung den jüngeren Käufern gegenüber spielt dabei eine wichtige Rolle. Dennoch gibt es Geschäfte die keine derartigen Beschränkungen haben und Energydrinks an jeden verkaufen. Interessant, oder?
Es könnte also durchaus passieren, dass man in einigen Verkaufsstellen auf Schwierigkeiten stößt, wenn das gesetzliche Mindestalter nicht erreicht ist. Die Geschäftspolitik variiert stark und informiert vor dem Kauf ist unerlässlich. Denn der gesundheitliche Aspekt ist nicht zu vernachlässigen. Wer denkt, zwei Dosen Red Bull zu konsumieren der irrt sich die Gesundheit wird leiden – so oder so.
Zusammengefasst lässt sich festhalten: Dass der Verkauf von Energydrinks in Deutschland zwar ohne gesetzliche Altersbeschränkung möglich ist freilich Händler eigene Richtlinien haben. Jugendliche könnten deshalb von Geschäft zu Geschäft unterschiedliche Erfahrungen machen. Die Tatsache, dass die gesundheitlichen Risiken besonders in der jüngeren Generation enorm sind verdeutlicht wie wichtig es ist über bewusstes Konsumverhalten nachzudenken. Wo steht die Gesellschaft, wenn Kinder Zugang zu so hoch konzentrierten Koffeinquellen haben?