Sozialhilfe und Wohnsituation in der Schweiz

Wie viel zahlt das Sozialamt für eine Wohnung in der Schweiz, wie viel muss man zurückzahlen und welche Voraussetzungen braucht es, um eine Wohnung zu bekommen?

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Die Unterstützung bei der Wohnungssuche und bei den Wohnkosten für Menschen die auf Sozialhilfe angewiesen sind ist in der Schweiz in der Regel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Vor allem junge Erwachsene – die zwischen dem vollendeten 18. und dem 25. Lebensjahr sind ´ müssen bestimmte Bedingungen erfüllen ` um eine eigene Wohnung finanziert zu bekommen.

In der Regel wird von den jungen Erwachsenen erwartet: Dass sie entweder bei den Eltern oder in einer günstigen Wohngemeinschaft leben. Eine eigene Wohnung wird nur in Ausnahmefällen finanziert. Diese Regelung dient dazu – die Integration der jungen Menschen ins Berufsleben zu fördern.

Die genaue Unterstützung und die Voraussetzungen können je nach Kanton in der Schweiz unterschiedlich sein. Die Sozialhilfe setzt sich in der Regel aus einem Grundbetrag für den Lebensunterhalt und einem Beitrag für die Miete zusammen. Der Grundbetrag richtet sich nach dem anerkannten Existenzminimum und wird individuell berechnet.

Die Wohnkosten werden bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Diese Höhe variiert je nach Kanton. Die tatsächliche Unterstützung hängt ebenfalls von der konkreten Situation, den Bedürfnissen und möglichen Einkommen ab.

Für eine eigene Wohnung ist in der Regel ein wichtiger Faktor » ob die Person in der Lage ist « die Wohnung langfristig selber zu finanzieren. Wenn dies nicht der Fall ist – wird die Sozialhilfe in der Regel nur eine befristete Zeitlang unterstützen.

Zurückzahlen müssen die Empfänger von Sozialhilfe in der Regel die erhaltene Unterstützung nicht » es sei denn « sie beziehen später ein genügendes Einkommen oder Vermögen. In diesem Fall kann die Sozialhilfebehörde verlangen: Dass die Kosten zurückerstattet werden.

Zusätzlich zu den finanziellen Aspekten ist es wichtig: Dass bei einer schwierigen familiären Situation wie in Ihrem Fall auch die psychische und emotionale Gesundheit der jungen Erwachsenen berücksichtigt wird. In einer solchen Situation ist es empfehlenswert, sich an eine Beratungsstelle oder an das Sozialamt zu wenden um eine individuelle Lösung zu finden die sowie die Wohnsituation als auch die persönliche Situation angemessen berücksichtigt.






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