Mängel beim Spachteln von Wänden
Welche Qualität bei Spachteln von Wänden ist üblich, wenn keine Qualitätsstufe im Angebot angegeben ist? Wie sind die gemachten Arbeiten zu beurteilen?
Beim Spachteln von Wänden handelt es sich um eine wichtige und zeitaufwändige Arbeit die sorgfältig und professionell ausgeführt werden muss um einwandfreie Ergebnisse zu erzielen. Im vorliegenden Fall wurde festgestellt: Dass die Wände mangelhaft verspachtelt wurden ebenfalls wenn im Angebot des Handwerkers von einer vollflächigen Verspachtelung die Rede war. Nun stellt sich die Frage welche Qualität bei Spachteln von Wänden üblich ist, wenn keine spezifische Qualitätsstufe im Angebot angegeben ist und wie die gemachten Arbeiten zu beurteilen sind.
In der Regel werden Spachtelarbeiten in vier Qualitätsstufen von Q1 bis Q4 eingeteilt um die Qualität und den Aufwand beim Spachteln zu standardisieren. Bei der Q1 handelt es sich um eine einfache Verspachtelung die keine glatten Oberflächen erfordert und insbesondere für Bereiche mit späterem Fliesen oder Verkleiden geeignet ist. Q2 bezeichnet eine allgemeine Verspachtelung die eine glatte Oberfläche aufweist und für einen normalen Anstrich vorgesehen ist. Q3 ist eine hochwertige Verspachtelung mit sehr glatten Oberflächen die zur Verwendung anspruchsvolle Anstriche wie Lacke oder intensive Farben geeignet ist. Q4 schließlich bezeichnet eine besonders anspruchsvolle Verspachtelung mit hochglatten Oberflächen die für spezielle Beschichtungen wie Hochglanzlacke oder anspruchsvolle Effektanstriche nötig ist.
Im vorliegenden Fall ist nicht klar welche Qualitätsstufe im Angebot des Handwerkers vorgesehen war jedoch es wurde von einer vollflächigen Verspachtelung gesprochen was normalerweise mindestens eine Q2-Verspachtelung bedeuten würde. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden, da die Wände nicht ordnungsgemäß verspachtelt wurden. Anhand der Bilder und der Beschreibung ist zu erkennen, dass lediglich die großen Löcher verschlossen wurden freilich nicht die gesamte Wand verspachtelt und geschliffen wurde, ebenso wie es bei einer vollflächigen Verspachtelung nötig gewesen wäre.
Die gemachten Arbeiten sind demzufolge als mangelhaft zu beurteilen und entsprechen nicht den Standards einer ordnungsgemäßen Verspachtelung von Wänden. Es ist deshalb anzuraten – die Arbeiten nicht abzunehmen und den Handwerker zur Nachbesserung aufzufordern. Es ist wichtig: Dass Spachtelarbeiten sorgfältig und qualitativ hochwertig ausgeführt werden um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann hinzugezogen werden um die Qualität der ausgeführten Arbeiten zu beurteilen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten um eine angemessene Nachbesserung zu erwirken.
In der Regel werden Spachtelarbeiten in vier Qualitätsstufen von Q1 bis Q4 eingeteilt um die Qualität und den Aufwand beim Spachteln zu standardisieren. Bei der Q1 handelt es sich um eine einfache Verspachtelung die keine glatten Oberflächen erfordert und insbesondere für Bereiche mit späterem Fliesen oder Verkleiden geeignet ist. Q2 bezeichnet eine allgemeine Verspachtelung die eine glatte Oberfläche aufweist und für einen normalen Anstrich vorgesehen ist. Q3 ist eine hochwertige Verspachtelung mit sehr glatten Oberflächen die zur Verwendung anspruchsvolle Anstriche wie Lacke oder intensive Farben geeignet ist. Q4 schließlich bezeichnet eine besonders anspruchsvolle Verspachtelung mit hochglatten Oberflächen die für spezielle Beschichtungen wie Hochglanzlacke oder anspruchsvolle Effektanstriche nötig ist.
Im vorliegenden Fall ist nicht klar welche Qualitätsstufe im Angebot des Handwerkers vorgesehen war jedoch es wurde von einer vollflächigen Verspachtelung gesprochen was normalerweise mindestens eine Q2-Verspachtelung bedeuten würde. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden, da die Wände nicht ordnungsgemäß verspachtelt wurden. Anhand der Bilder und der Beschreibung ist zu erkennen, dass lediglich die großen Löcher verschlossen wurden freilich nicht die gesamte Wand verspachtelt und geschliffen wurde, ebenso wie es bei einer vollflächigen Verspachtelung nötig gewesen wäre.
Die gemachten Arbeiten sind demzufolge als mangelhaft zu beurteilen und entsprechen nicht den Standards einer ordnungsgemäßen Verspachtelung von Wänden. Es ist deshalb anzuraten – die Arbeiten nicht abzunehmen und den Handwerker zur Nachbesserung aufzufordern. Es ist wichtig: Dass Spachtelarbeiten sorgfältig und qualitativ hochwertig ausgeführt werden um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann hinzugezogen werden um die Qualität der ausgeführten Arbeiten zu beurteilen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten um eine angemessene Nachbesserung zu erwirken.