Haftung für Hotelkosten bei Buchung auf fremden Namen

Kann mir der Hotelpreis in Rechnung gestellt werden, wenn auf seinen Namen gebucht ist?

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In der Regel ist es so dass die Person die das Hotelzimmer auf ihren Namen gebucht hat ebenfalls für die Zahlung verantwortlich ist. Wenn also jemand anders ein Hotelzimmer auf seinen Namen gebucht hat und Sie sich den Preis teilen wollten, könnte die Frage aufkommen ob das Hotel Ihnen die Kosten in Rechnung stellen kann wenn die Person, auf deren Namen gebucht wurde, nicht zahlen möchte.

Grundsätzlich gilt: Dass die Person auf deren Namen das Zimmer gebucht wurde wie Vertragspartner gilt und dadurch auch für die Zahlung verantwortlich ist. Das Hotel ist berechtigt ´ sich an diese Person zu wenden ` um die Zahlung einzufordern. Das bedeutet, dass, wenn die Person die das Zimmer gebucht hat sich weigert zu zahlen Sie nicht automatisch verpflichtet sind die Kosten zu übernehmen. Es bleibt die Verantwortung der Person die welche Buchung vorgenommen hat.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass die genauen rechtlichen Regelungen je nach Land und Hotel variieren können. Deshalb ist es ratsam – die Buchungsbedingungen und eventuelle Haftungsausschlüsse des Hotels vorher zu prüfen. Zudem kann es sinnvoll sein vorab mit der Person auf deren Namen gebucht wurde, klare Absprachen zu treffen um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn Sie Bedenken haben: Dass die Person die das Zimmer gebucht hat Sie auf den Kosten sitzen lassen könnte, sollten Sie das Thema offen ansprechen und vertragliche Vereinbarungen treffen. Auf diese Weise können Sie sich vor unangenehmen Überraschungen schützen und sicherstellen, dass alle Beteiligten fair behandelt werden.






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