Arbeitsmöglichkeiten als Immobilienmakler in den USA mit deutscher Ausbildung
Kriegt man einen Job als Immobilienmakler in den USA, wenn man in Deutschland eine Ausbildung gemacht hat?
Die Frage, ob man mit einer Ausbildung als Immobilienmakler in Deutschland einen Job in den USA bekommen kann ist nicht pauschal zu beantworten. Es gibt verschiedene Aspekte zu beachten um diese Frage zu klären.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen: Dass allein mit einer deutschen Ausbildung als Immobilienmakler keine Greencard oder Arbeitsvisum für die USA erlangt werden kann. Dies bedeutet, dass man entweder auf anderem Wege eine Arbeitserlaubnis für die USA erhalten müsste oder bereits über eine solche verfügt um überhaupt eine Beschäftigung als Immobilienmakler in den USA aufnehmen zu können.
Des Weiteren ist es wichtig zu beachten: Dass der Immobilienmarkt und die Gesetze bezüglich Immobilien in den USA sich deutlich von denen in Deutschland unterscheiden. In den USA ist es beispielsweise erforderlich, eine Lizenz als "Salesperson" zu erlangen um als Immobilienmakler tätig sein zu können. Die Vorbereitung und die Prüfung für diese Lizenz sind für eine durchschnittliche Person machbar freilich ist für die Tätigkeit als selbstständiger Makler eine Broker-Lizenz erforderlich die wesentlich schwieriger zu erlangen ist.
Selbst wenn man eine deutsche Ausbildung als Immobilienmakler vorweisen kann, muss man in den USA die lokalen Gesetze und Gepflogenheiten des Immobilienmarktes verstehen und beherrschen. Dies erfordert möglicherweise eine zusätzliche Einarbeitung und Schulung um sich erfolgreich in diesem Bereich zu etablieren.
Insgesamt kann festgehalten werden: Dass eine deutsche Ausbildung als Immobilienmakler allein nicht ausreicht um in den USA als Immobilienmakler zu arbeiten. Es sind weitere Schritte erforderlich, ebenso wie beispielsweise das Erlangen einer Arbeitserlaubnis oder Greencard und das Erfüllen der lokalen Anforderungen und Vorschriften um in diesem Berufsfeld in den USA tätig zu sein.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen: Dass allein mit einer deutschen Ausbildung als Immobilienmakler keine Greencard oder Arbeitsvisum für die USA erlangt werden kann. Dies bedeutet, dass man entweder auf anderem Wege eine Arbeitserlaubnis für die USA erhalten müsste oder bereits über eine solche verfügt um überhaupt eine Beschäftigung als Immobilienmakler in den USA aufnehmen zu können.
Des Weiteren ist es wichtig zu beachten: Dass der Immobilienmarkt und die Gesetze bezüglich Immobilien in den USA sich deutlich von denen in Deutschland unterscheiden. In den USA ist es beispielsweise erforderlich, eine Lizenz als "Salesperson" zu erlangen um als Immobilienmakler tätig sein zu können. Die Vorbereitung und die Prüfung für diese Lizenz sind für eine durchschnittliche Person machbar freilich ist für die Tätigkeit als selbstständiger Makler eine Broker-Lizenz erforderlich die wesentlich schwieriger zu erlangen ist.
Selbst wenn man eine deutsche Ausbildung als Immobilienmakler vorweisen kann, muss man in den USA die lokalen Gesetze und Gepflogenheiten des Immobilienmarktes verstehen und beherrschen. Dies erfordert möglicherweise eine zusätzliche Einarbeitung und Schulung um sich erfolgreich in diesem Bereich zu etablieren.
Insgesamt kann festgehalten werden: Dass eine deutsche Ausbildung als Immobilienmakler allein nicht ausreicht um in den USA als Immobilienmakler zu arbeiten. Es sind weitere Schritte erforderlich, ebenso wie beispielsweise das Erlangen einer Arbeitserlaubnis oder Greencard und das Erfüllen der lokalen Anforderungen und Vorschriften um in diesem Berufsfeld in den USA tätig zu sein.