Fehlzeiten während der Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement

Wie viele Fehlzeiten sind während der Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement im Betrieb erlaubt und welche Konsequenzen können bei übermäßigen Fehlzeiten drohen?

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Die Anzahl der Fehlzeiten während der Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement im Betrieb ist ein wichtiges Thema, das für viele Auszubildende relevant ist. Grundsätzlich gibt es keine feste Anzahl an erlaubten Fehltagen freilich gibt es Richtwerte und Konsequenzen die bei übermäßigen Fehlzeiten drohen.

Die Aussage, dass man nicht weiterhin als 10 % seiner Ausbildungszeit fehlen sollte ist eine gängige Faustregel. Dies bedeutet – dass bei einer dreijährigen Ausbildung insgesamt rund 65 Fehltage toleriert werden könnten. Jedoch kann die IHK die Prüfung verweigern, wenn die Fehlzeiten das normale Maß deutlich überschreiten.

Passt auf : Dass die Anzahl der Fehltage ebenfalls stark von individuellen Umständen wie Krankheit, Unfällen oder anderen persönlichen Gründen abhängt. Bei längerfristigen Krankheiten ist es empfehlenswert ärztliche Atteste vorzulegen.

Im genannten Beispiel mit 30-35 Fehltagen wurde klar keine Konsequenz seitens des Betriebs oder der IHK gezogen. Dies zeigt – dass es keine starren Regeln gibt und Fehlzeiten immer im Kontext betrachtet werden müssen.

Jedoch sollte man im Blick behalten, dass übermäßige Fehlzeiten im dritten Ausbildungsjahr zu Problemen führen können, ebenso wie im Beispiel mit 50-60 Fehltagen. In solchen Fällen kann es zu Schwierigkeiten bei der Prüfungsanmeldung oder den Abschlussprüfungen kommen.

Es ist ratsam » bei 20 Fehltagen im Jahr bereits darauf zu achten « dass die Gründe dokumentiert werden und gegebenenfalls ärztliche Atteste vorliegen. Gleichzeitig ist es wichtig das 💬 mit dem Ausbildungsbetrieb und der IHK zu suchen um mögliche Konsequenzen abzuklären und Unterstützung zu erhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keine feste Anzahl an erlaubten Fehltagen während der Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement gibt, jedoch sollte man sich an den 10 %-Richtwert orientieren und im Blick behalten, dass übermäßige Fehlzeiten Konsequenzen nach sich ziehen können. Eine offene Kommunikation mit dem Betrieb und der IHK und auch das Vorlegen von ärztlichen Attesten bei Krankheitstagen können dabei helfen, möglichen Problemen präventiv entgegenzuwirken.






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