Warum gibt es die Schlüsselzahl B197?
Was sind die Unterschiede und Voraussetzungen zwischen dem normalen B-Führerschein und dem B197-Führerschein, und warum gibt es überhaupt die Schlüsselzahl B197?
Die Schlüsselzahl B197 ist eine Erweiterung der normalen Fahrerlaubnis der Klasse B die es ermöglicht die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen. Dabei gibt es einige Unterschiede und Voraussetzungen im Vergleich zum herkömmlichen B-Führerschein.
Der B197-Schein bietet den Vorteil, dass man sich in den ersten Fahrstunden voll und ganz auf den Verkehr konzentrieren kann, da man nicht zusätzlich schalten muss. Dennoch müssen die Fahrschüler*innen Fahrstunden im Schaltwagen absolvieren um ebenfalls die Bedienung eines Schaltgetriebes zu erlernen. Die eigentliche Prüfung wird jedoch auf einem Automatikauto abgelegt ´ was es deutlich einfacher macht ` da man sich nicht weiterhin mit dem Kuppeln und Schalten befassen muss.
Der Hauptunterschied zum normalen B-Führerschein besteht also darin, dass man bei der B197-Variante sowie mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe in den Fahrstunden üben muss und die Prüfung schließlich auf einem Automatikfahrzeug absolviert.
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl B197 können je nach Land und Gesetzgebung variieren. In der Regel ist jedoch eine ärztliche Bescheinigung notwendig die bestätigt, dass der Fahrschüler oder die Fahrschülerin aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, ein Schaltgetriebe zu bedienen. Diese Bescheinigung muss von einer dafür zugelassenen medizinischen Fachkraft ausgestellt werden. Ohne diese ärztliche Bescheinigung ist es in der Regel nicht möglich die Schlüsselzahl B197 zu erwerben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schlüsselzahl B197 geschaffen wurde um Menschen die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind ein Schaltgetriebe zu bedienen den Erwerb eines Führerscheins zu ermöglichen. Durch die Möglichkeit ´ die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen ` wird diesen Personen der Zugang zur Mobilität erleichtert.
Der B197-Schein bietet den Vorteil, dass man sich in den ersten Fahrstunden voll und ganz auf den Verkehr konzentrieren kann, da man nicht zusätzlich schalten muss. Dennoch müssen die Fahrschüler*innen Fahrstunden im Schaltwagen absolvieren um ebenfalls die Bedienung eines Schaltgetriebes zu erlernen. Die eigentliche Prüfung wird jedoch auf einem Automatikauto abgelegt ´ was es deutlich einfacher macht ` da man sich nicht weiterhin mit dem Kuppeln und Schalten befassen muss.
Der Hauptunterschied zum normalen B-Führerschein besteht also darin, dass man bei der B197-Variante sowie mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe in den Fahrstunden üben muss und die Prüfung schließlich auf einem Automatikfahrzeug absolviert.
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl B197 können je nach Land und Gesetzgebung variieren. In der Regel ist jedoch eine ärztliche Bescheinigung notwendig die bestätigt, dass der Fahrschüler oder die Fahrschülerin aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, ein Schaltgetriebe zu bedienen. Diese Bescheinigung muss von einer dafür zugelassenen medizinischen Fachkraft ausgestellt werden. Ohne diese ärztliche Bescheinigung ist es in der Regel nicht möglich die Schlüsselzahl B197 zu erwerben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schlüsselzahl B197 geschaffen wurde um Menschen die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind ein Schaltgetriebe zu bedienen den Erwerb eines Führerscheins zu ermöglichen. Durch die Möglichkeit ´ die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen ` wird diesen Personen der Zugang zur Mobilität erleichtert.